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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Verhöhnung einer einstweiligen Verfügung

Ein sensibler Volksmusikmoderator hatte einen Ordnungsmittelantrag beantragt, weil ein Journalist eine einstweilige Verfügung „verhöhnt“ haben soll. Hört, hört!

Selbst dem Landgericht Hamburg war das zu doof.

Doch am Landgericht Hamburg entwickelt sich im Bezug auf Berichterstattung über einstweilige Verfügungen gerade eine Posse, über die noch zu berichten sein wird … ;-)

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