Es bedurfte mal wieder den Gang vor das Bundesverfassungsgericht, um unsere „im Namen des Volkes“ urteilenden Spruchkörper daran zu erinnern, dass es im Grundgesetz eine garantierte Meinungsfreiheit gibt. Wenn jemand einen Generalstaatsanwalt als „durchgeknallt“ bezeichnet, muss diese Äußerung jeweils im Kontext geprüft werden, um zu entscheiden, ob sie vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist oder lediglich eine Beleidigung darstellt.
„Im Kontext auslegen“? Nun ja, das hat man in Karlsruhe oft verlangt. Es soll aber in Hamburg ein durchgeknalltes Gericht geben, das den Kontext ganz gerne mal im Urteil gänzlich unterschlägt. Insbesondere Links scheinen dort kein Kontext zu sein, der entsprechende Entlastung bringen könnte, „da ja nicht jeder Leser den Link anklickt“.
Vorsicht: Wenn sich hinter einem Link Schändliches verbirgt, dann wird sehr wohl zugerechnet.