Das BVerfG wird in seinen Worten über die Rechtspraxis in Hamburg immer deutlicher:
„Grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit“
Ich hätte es nicht schöner formulieren können! Weiter auf Telepolis.
Das BVerfG wird in seinen Worten über die Rechtspraxis in Hamburg immer deutlicher:
„Grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit“
Ich hätte es nicht schöner formulieren können! Weiter auf Telepolis.
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