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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Der Klett-Cotta-Verlag ist der Coolste von allen!

Heute wurde bekannt, dass die (offenbar an Journalisten versandte) unredigierte Vorabversion des Buches einer Mandantin geleakt wurde, das in zwei Wochen auf der Leipziger Buchmesse präsentiert werden sollte. Nun hatte die Mandantin mit dem Verlag aber den Deal, dass eigenmächtige Privatkopien nicht verfolgt werden. Vorliegend handelte es sich allerdings nicht einmal um das Erscheinen eines Endprodukts, sondern nur um eine Vorstufe, sodass neben dem Urheberrecht sogar in das Urheberpersönlichkeitsrecht eingegriffen wurde, über das Erscheinen zu befinden, § 12 UrhG.

Verlag und Autorin entschieden sich, gelassen zu bleiben. Das Buch wird sich auch so verkaufen. Qualität setzt sich durch. Vielleicht wird der Leak sogar den Effekt eines PR-Gags entfalten und unterm Strich sogar von Vorteil sein. So dürfte das Buch von ungeahnter Seite Rezensionen erhalten. Erste Presse-Resonanz hat der Vorfall schon erzeugt. Verlag und Autorin wurde damit Gelegenheit gegeben, zu demonstrieren, ob sie es ernst meinen. Ich würde mal sagen: Feuerprobe bestanden!

Respekt, Klett-Cotta! ;-)

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Autor:
admin
Datum:
27. Februar 2013 um 19:30
Category:
Allgemein,Internet,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht,Urheberrecht
Tags:
 
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