Gegenwärtig wehrt sich die vormalige 1st Lady gegen Google, weil sie sich durch die Funktion beeinträchtigt sieht, die automatisch weitere Suchwörter anbietet. Diese Vorschläge stammen von anderen Nutzern, die zuvor nach einer solchen Kombination gegoogelt haben (was dezent daran erinnern sollte, dass Google uns beobachtet). Soweit bekannt, gab es bislang fünf erfolglose Versuche anderer Kläger, diese Autovervollständigungsfunktion untersagen zu lassen. Die aktuelle Klage liegt allerdings etwas anders, so dass ich mich mit Prognosen lieber zurückhalte. In Sachen Haftung pflegt das Landgericht Hamburg bekanntlich sehr eigenwillige Ansichten. Am Landgericht Frankfurt war bereits ein Versuch erfolgreich.
Die Information, dass die anderen Nutzer diese Kombination gesucht haben, ist für sich genommen (vermutlich) nicht unwahr. Persönlichkeitsrechtlich gesehen ist vorliegend allerdings problematisch, dass auf diese Weise Sachverhalte unterhalb der Gürtellinie ventiliert werden, was nach deutschem Presserecht grundsätzlich unzulässig ist. Das in den prüden USA beheimatete Google filtert übrigens ohnehin gewisse Inhalte auch aus dieser Funktion aus.
Ein weiteres Problem liegt darin, dass nun einmal auch Google anfällig für Manipulation ist. Aufgeweckte Hacker könnten Google mit inszenierten Suchanfragen bombardieren und auf diese Weise Menschen und Firmen in Misskredit bringen.
Es stellt sich daher für Google die politische Frage, ob, wo und ab welcher Schwelle in die Suchalgorithmen eingegriffen werden darf, kann oder soll. Auch, wenn es im Einzelfall weh tun mag: Rechtspolitisch kann die Antwort nur lauten: Netzneutralität. Alles andere führt uns in illusionäre orwellsche Welten. Ein „Informationsministerium“ wäre das Letzte, was die Menschheit weiterbringt.