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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Bruno Kramm über die GEMA

Der Bundesbeauftragte der Piratenpartei für Urheberrecht, Bruno Kramm, ist ein Insider im Musik-Business und kennt seine Pappenheimer von der GEMA. Gestern brachte er den Unfug bei der Demo in München auf den Punkt. Allein schon die GEMA-Vermutung, die eine im Gesetz nicht vorgesehene Beweislastumkehr, derzufolge Verwender beweisen müssen, dass sie keine GEMA-Musik spielten, ist nicht nachvollziehbar. Ein privater Verein, der merkwürdig geführt wird und allerdings durch Verwaltung 15% der Einnahmen verschlingt, hat quasi Behördenstatus. Un-fass-bar.

Siehe auch die Bohlensteuer:

« Die Gefahren des Rollenspiels – Wulff, B. ./. Jauch, G. »

Autor:
admin
Datum:
7. September 2012 um 11:10
Category:
Allgemein,Musikrecht,Politik,Urheberrecht
Tags:
 
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