Ein TV-Sender hatte für ein kontroverses TV-Format über die Inkasso-Branche die angeblich fiktive Figur eines „Rechtsanwalts Heinemann“ kreiert. Die Kanzlei Heinemann & Partner ließ dies durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Essen untersagen. Der Kollege Hoesmann berichtet:
Die Verwendung des Charakters stellt nach Ansicht der Essener Richter einen Eingriff in den Gewerbebetrieb der Kanzlei Heinemann & Partner dar. Durch die Verwendung des Namens wird suggeriert, dass es einen Rechtsanwalt dieses Namens in Essen tatsächlich gibt. Dies ist für die bestehende Kanzlei Heinemann verunglimpfend und herabwürdigend, da dies dem Ansehen und in der Folge dem Gewerbe der Kanzlei schade (LG Essen, Beschlüsse vom 29.03.2012 – 4 O 93/12 – und vom 30.03.2012 – 4 O 94/12).
Vor einem Jahrzehnt hatte ich mit dem inzwischen verstorbenen Münchner Bankenrechtler Dr. Alexander von Martius zu tun. Dem Kollegen wurde die Ehre zu Teil, das in der Serie „Kir Royal“ ein Anwalt „Dr. von Martius“ vorkam, wobei er selbst diese Folge leider nie gesehen hatte. Einen Anlass, gegen die Verwendung seines guten Namens vorzugehen, sah er ebenfalls nicht. :)