Die Verwirklichung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit setzt voraus, dass man auch die Freiheit hat, gelegentlich mal Unsinn zu reden. Ohne Freiheit zu Thesen, Modellvorstellungen, Irrtum und das Prinzip wissenschaftlichen Zweifels würde der wissenschaftliche Diskurs gefährdet. Gewisse Dinge muss man in einer Demokratie halt aushalten.
Am Landgericht Berlin fanden sich am 17.02.2012 drei Leute ein, die sowohl Spaß an Physik, Wetter als auch an Presserecht haben:
- Der eine ist ein bekannter Meteorologe und war lediglich anwaltlich vertreten,
- der andere ist nicht bekannt, befasst sich aber mit dem angeblichen Phänomen der Chemtrails,
- der dritte ist ein Kernphysiker, der das Presserecht mit naturwissenschaftlicher Herangehensweise erforscht und Anwälte, Richter und Unterlassungskläger generell für bekloppt hält.
Herr Kachelmann fand es hilfreich, Vertreter zur Chemtrail-These, deren Auffassungen er nicht teilt, als „verrückt“ oder „Nazis“ zu diskreditieren. Das hatten sich die Chemtrailer nicht bieten lassen und erwirkten gegen den presserechtsgestählten Meteorologen eine einstweilige Verfügung.
Die lustige Widerspruchsverhandlung verlief leider ergebnislos, denn der Promi-Anwalt des Widerspruchsführers hatte keine Vollmachtsurkunde dabei … Dann gibt es wohl bald ein Nachtreffen!
Von den Äußerungen der Personen insbesondere im verlinkten Video sowie denen im verlinkten Bericht distanziere ich mich mal besser … ;)
Kachelmann darf die Chemtrailer “verrückt” nennen » Rechtsanwalt Markus Kompa
[…] Hamburger Abendblatt zufolge hat das Landgericht Berlin Herrn Kachelmann die Klage eines “Chemtrailers” abgewiesen, der sich und seine Mit-Chemtrailer nicht als “Neonazis und Verrückte” […]
#1 Pingback vom 29. März 2012 um 13:47