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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


ZDF darf kritischen Beitrag über Waffenindustrie zeigen

Das Landgericht Hamburg hatte 2009 wegen eines FRONTAL-Beitrags (sinngemäß) geurteilt:

1. Die Beklagte darf über das vom Antragsteller hergestellte Trustlock nicht behaupten, dieser ließe sich durch einen herkömmlichen im Baumark erhältlichen Werkzeug in 20 Sekunden entfernen, ohne die Waffe zu beschädigen.

2. Die Beklagte darf nicht durch Äußerungen den Eindruck erwecken, die Landeskreditanstalt wäre an der Entwicklung der Sicherungssysteme von Armatix beteiligt.

Als Streitwert wurden üppige 200.000,- Euro ausgeworfen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat der Berufung offenbar stattgegeben. Warum nicht gleich so?

Glückwunsch, die Herren Kollegen Dr. Lehr und Dr. Mensching!

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Ein Kommentar

  1. Michael Kuhn - privates Waffen-Blog GunTalk.de » Blog Archive » ARMATIX verliert vor Gericht

    […] Kompa […]

    #1 Pingback vom 16. November 2011 um 16:40

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