Die Kollegin Heidrun Jakobs aus Wiesbaden ist nicht dafür bekannt, sich von irgendjemandem auf dieser Welt einschüchtern zu lassen. „Keine Angst vor großen Hunden!“ lautet das Motto der versierten Bankenrechtlerin, wenn sie diverse Geldinstitute und Finanzdienstleister das Beten lehrt, etwa große Banken ständig zur Überarbeitung ihrer AGB zwingt. Vor ein paar Jahren brachte ich sie beim Start des Handelsvertreter-Blogs zum Bloggen, inzwischen hat sich die resolute Frau auch als Bloggerin selbständig gemacht.
Zu den Lesern ihres Blogs gehört anscheinend auch der Präsident des Landgerichts Köln, der sich an einem Beitrag über einen kölschen Richterspruch störte. Der gute Mann machte jedoch den Fehler, sich mit der Kollegin anzulegen, indem er sie bei der Anwaltskammer anschwärzte. Die Kollegin lässt sich derartige Tiefschläge nicht bieten und trägt den Konflikt in aller Öffentlichkeit aus.
Soweit die Vorgänge der mündlichen Verhandlung in meinem Blog-Beitrag zusammengefasst wurden, berufe ich mich auf mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG und weise insbesondere auf die Privilegierung einer Gerichtsberichterstattung hin. Insofern verweise ich auch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Rechtsanwalt auch starke eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen und sogar ad personam argumentieren darf (BVerfG, 1 BvR 195/87, BverfGE 76,171).
Lesenswert hierzu auch BVerfG, 1 BvR 2650/05 vom 10.3.2009.
Wochenspiegel für die 37. KW, das war ein LG-Präsident, der sich über ein Blog beschwert, das Oktoberfest als Millionenbetrug und die Nebenbeschäftigung als Pornodarsteller | Heymanns Strafrecht Online Blog
[…] LG-Präsidenten, der sich über eine bloggende Kollegin bei der RAK beschwert, weil ihm wohl offenbar ein Beitrag von ihr nicht gefällt, vgl. auch hier und hier die Betroffene […]
#1 Pingback vom 25. September 2011 um 10:46
Schlappe für den Präsidenten des Landgerichts Köln
[…] Fall! Der Internetgemeinde herzlichen Dank für die Unterstützung, allen voran den Kollegen Markus Kompa, Udo Vetter und Thomas Stadler. Ach, und zuletzt muss auch noch erwähnt werden, dass die weiteren […]
#2 Pingback vom 19. August 2012 um 07:06
“Bankenfreundliche Landgerichtskammer” darf so genannt werden » Rechtsanwalt Markus Kompa
[…] letztes Jahr den Kölner Landgerichtspräsidenten, der sie prompt bei der Anwaltskammer verpetzte. Doch getreu ihrem Motto “Keine Angst vor großen Hunden” (sie legt sich regelmäßig […]
#3 Pingback vom 19. August 2012 um 20:26