Im Urheber- und Patentrecht kommt es immer wieder zu Fällen von Doppelschöpfungen, welche naturgemäß die Parteien in den Verdacht gegenseitigen Plagiierens bringen. Ein aktuelles Beispiel ist mein Kommentar zum Lehmann ./. Wiese-Urteil vom 28.08.2011, dem dieses heute erschienene Blogpost eines Kollegen nicht unähnlich ist.
Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung scheidet jedoch dann aus, wenn die Übereinstimmungen dergestalt sind, dass gewisse Wertungen und Formulierungen naheliegend sind und sich aus der Natur des Themas ergeben, sich geradezu aufdrängen. Insbesondere dann, wenn die konkrete Formgebung eine andere ist, also keine sogenannte „sklavische Kopie“ vorliegt, kann es durchaus sein, das zwei sachverständige Köpfe zur selben, nämliche zutreffenden Bewertung gekommen sind. Man wird dem Kollegen zugestehen müssen, dass sein Kommentar ja nicht alle Feinheiten aufweist, insbesondere das schöne Video fehlt.
Auch möglich, dass der Kollege von meiner Arbeit so begeistert ist, dass er sich dem Original nur mit großem Respekt nähert und sich keine Änderungen anmaßt … ;) In diesem Sinne: Herzlich willkommen in der Piratenpartei, gemeinsam schaffen wir in Berlin die 5%-Hürde!