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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


NDR-Hoax mit der FDP

Das NDR-Satire-Magazin Extra3 hatte eine Idee der Satire-Zeitschrift TITANIC aufgegriffen, sich als FDP auszugeben. So lud man mit einem gefälschten Anschreiben Journalisten kurzfristig in ein Hotel(!), wo angeblich Herr Westerwelle Erklärungen abgeben wolle. Für das leibliche Wohl der Journalisten werde gesorgt.

Offenbar nur wenige Journalisten fielen auf den Hoax herein, die FDP-Abwehr scheint zeitnah reagiert zu haben, selbst die anwesenden Medienvertreter zogen sich schnell zurück. Die FAZ war sauer und sprach von „bewaffnetem Zeitraub“. Dem Stern gegenüber meinte die FDP, in ihren Einladungen würde niemals geschrieben, es werde für das leibliche Wohl der Journalisten gesorgt.

Na klar, über Selbstverständlichkeiten redet man nicht … ;-)

Was die rechtliche Seite betrifft, so hat sich der NDR gegenüber der DPA geäußert, dies falle unter die „Pressefreiheit“ (sic! – TV ist keine Presse). Ob unter die Satirefreiheit tatsächlich fällt, sich schriftlich als Pressesprecher auszugeben, könnte auch anders gesehen werden. Die FDP, die so gerne Freiheiten in Anspruch nimmt, wird allerdings klug genug sein, den Fall nicht durch einen Prozess aufzuwerten. Wie man am Landgericht Hamburg auf die Nase fallen kann, wenn man Pressefreiheit in Anspruch nimmt, hat Herr Westerwelle ja am eigenen Leib hinreichend erfahren.

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Autor:
admin
Datum:
29. Januar 2010 um 14:29
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Pressefreiheit
Tags:
 
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