Seit der jüngsten Klatsche des BGH für die Hamburger Pressekammer beginnt das Gericht zu verstehen. So zitiert der „Gerichtsschreiber“ den Vorsitzenden bei der letzten Sitzung wörtlich:
„Wir haben das so verstanden, dass der Kommunikationsprozess nicht eingeengt werden soll.“
Auf diese sensationelle „Erkenntnis“ erfolgte Gelächter eines Anwalts. Die Verhältnisse in der Hamburger Pressekammer sind für Freunde der Meinungsfreiheit nur mit Humor erträglich.