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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


ZK 24 bekommt 133 Millionen Euro-Fall

Die Hamburger Pressekammer ist dieser Tage nicht zu beneiden, denn schon aufgrund von Krankenstand einerseits, und dem anhaltend landesweiten Interesse der Querulanten andererseits, die über den fliegenden Gerichtsstand am Sievekingplatz einfallen, gibt es dort jede Menge Arbeit.

Die Streitwerte im Medienrecht sind grundsätzlich üppig, meistens fünfstellig, manchmal sechsstellig. Nun aber ruft eine Firma einen Schadensersatz in Höhe von 133 Millionen Euro auf, die man gerne vom ZDF haben möchte. Frontal21 hatte das hier behauptet. Jetzt wollen die Aktienleute von den Mainzelmännern Geld sehen. Die geben sich gelassen.

Das Anhängigmachen in Hamburg könnte ein anwaltlicher Kunstfehler gewesen sein. In Hamburg holt man sich Unterlassungsverfügungen, Schadensersatz gibt es an anderen Gerichten schöner. Bei dem Streitwert wird die Sache sowieso bis nach Karlsruhe gehen, und da zieht das Hanseatische Recht nicht.

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