Zu den klassischen Irrtümern im Persönlichkeitsrecht gehört die Annahme, eine Person sei nur deshalb nicht erkennbar, wenn man deren Namen nicht schreibt. Es kann sogar ausreichen, wenn die Person in ihrem persönlichen Umfeld erkannt wird. Im Einzelfall ist da viel Wertung dabei. Am Landgericht Tübingen bzw. Amtsgericht Rottenburg wehrte sich ein Frau gegen einen Roman, in dem sie ungünstig wiedererkennt.
Das Schwäbische Tagblatt schreibt:
Namentlich nicht identifizierbar ist – neben dem eigenen Ex-Lebensabschnittsgefährten der Autorin – auch eine Frau, die als frühere Partnerin von Greisungs Ehemann eingeführt wird. Und insgesamt nicht sonderlich gut wegkommt: Das beginnt bei ihrem literarischen Namen „La Dejada“, was zu deutsch „Die Verlassene“ bedeutet. Und es endet noch lange nicht bei Spekulationen um eine vorgetäuschte Schwangerschaft, mit der die als zanksüchtige Nebenbuhlerin charakterisierte Frau lateinamerikanischer Herkunft im Buch versucht, den ehemaligen Liebhaber zurückzugewinnen.
Das Vorwort war dann wohl auch noch etwas ungeschickt …