Nicht nur mit empfindlichen Adligen muss sich der Immaterialgüterrechtler rumschlagen, sondern auch mit deren Hinterlassenschaften. In Bayern gibt es eine Immobilie, die für sich den Markennamen „Neuschwanstein“ beanspruchte und anderen dies versagen wollte. Doch dem Bundespatentgericht neuschwante anderes.
Ich erinnere mich noch, als vor 20 Jahren auf dem Mainzer Uni-Campus das neue Gebäude der Juristen von Studierenden anderer Fakultäten als „Neuschwanstein“ verspottet wurde.
Als ich letztes Jahr mal die hiesige Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen aufsuchte, wäre die Bezeichnung Neuschwanstein noch deutlich untertrieben gewesen. Die residieren doch tatsächlich in einer Art Versailles. Was die Frage aufwirft, wie es sich mit den Rechten an „Versailles“ verhält …