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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Misstrauensantrag gegen Vorstand von Wikimedia e.V.

Heute haben die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins Wikimedia e.V. eine Rundmail erhalten, in welcher dafür geworben wird, für eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu votieren, bei welcher dem gegenwärtigen Vorstand das Misstrauen ausgesprochen werden soll. Ab 10% muss eine Vollversammlung einberufen werden.

Wie berechtigt dieses Anliegen ist, kann man schon daran ersehen, mit welcher Mentalität es den kritischen Vereinsmitgliedern erschwert wurde, ihr Anliegen den Mitgliedern kundtun zu können. So schob man angebliche „Datenschutzbedenken“ vor, als ob die Mitgliedschaft bei Wikimedia ähnlich sensibel wäre, wie etwa bei den Anonymen Alkoholikern. Typisch Wikifanten: Formen usw. vorschieben, um der Sachdiskussion auszuweichen.

Ein Verein ist jedoch bei einem Minderheitenbegehren zur entsprechenden Herausgabe von Mitgliederdaten verpflichtet, vgl. OLG Hamm, MDR 1973, 929; OLG München, Urt. v. 15.11.1990, 19 U 3483/90; OLG Saarbrücken NZG 2008,677, 678; BayVGH, Beschluss vom 05.10.1998, Az. 21 ZE 98.2707, 21 CE 98.2707; Bernhard/Reichert, „Handbuch Vereins- und Verbandsrecht“, Rdzr. 2.4.1.3; Baumbach-Zöllner, GmbHG, § 50 Rn. 13. Ein Vereinsmitglied hat in Wahrnehmung seiner Interessen Anspruch auf unmittelbare Kenntnisgabe der erforderlichen Daten. Das Interesse eines Vereinsmitglieds an dem Ermöglichen eines entsprechenden Quorums geht dem Interesse an der Wahrung des Datenschutzes analog § 31 Abs. 3 GenG vor, vgl. Bernhard/Reichert, „Handbuch Vereins- und Verbandsrecht“, Rdzr. 10.9.4 BDSG.

Man hat sich dann nun in Anlehnung an ein Urteil des OLG Hamburg, Urteil vom 27.08.2009 – AZ: 6 U 38/08, auf die Abwicklung der Rundmail durch einen „Treuhänder“ geeinigt, was heute nach einem Monat Rumeiern nun endlich geschehen ist.

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Autor:
admin
Datum:
28. Oktober 2010 um 16:49
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Zensur
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Wikipedia offline – nicht geheime Briefwahl ist doof » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] im Vorfeld der MV gegenüber kritischen Anträgen mit Förmlichkeiten und angeblichem Datenschutz sehr genau nahmen, ließ man es umgekehrt eher lax angehen. So kam es nicht nur bei der Versendung von Wahlunterlagen […]

    #1 Pingback vom 25. Januar 2011 um 18:37

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