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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Jan Ullrich ./. Werner Franke: Das Hauptverfahren dürfte peinlich werden

Seit 2006 streiten sich der Doping-Praktiker Jan Ullrich und der Doping-Experte Prof. Werner Franke vor Hamburger Gerichten – natürlich um die Wahrheit bzw. wer die gepachtet hat, genauer: Wer wem welche Wahrheit verbieten darf.

Franke hatte im Prinzip zutreffend behauptet, Ullrich habe an den Doping-Arzt Fuentes Geld gezahlt, was Ullrich in einer eidesstattlichen Versicherung bestritt und hiermit dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung aus dem Kreuz leiern konnte.

Werden wir mal etwas präziser: In einem TV-Interview hatte Franke erklärt,

Ullrich habe in einem Jahr dem spanischen Mediziner Eufemiano Fuentes 35.000 Euro für Dopingmittel überwiesen.

Franke meinte, damit lediglich die Presse zitiert zu haben. Doch in Zeiten der Stolpe-Rechtsprechung verwiesen ihn die Hamburger darauf, dass Franke als großer Doping-Experte, der auch im Fall selber recherchiere, so zu verstehen sei, als gebe er eigene Erkenntnisse zum Besten.

In Hamburg glaubt man blind, was in eidesstattlichen Versicherungen gelogen wird. Aber im Hauptverfahren, wo man Beweise zu erheben pflegt, könnte es peinlich werden, denn die eidesstattliche Versicherung war offenbar erstunken und erlogen: Laut BKA (Tagesspiegel) hatte der Radfahrer schlappe 80.000,- Euro an Fuentes überwiesen und sich auffällig häufig in Madrid aufgehalten. Anders als bei seinem Frohlocken über das Hamburger Urteil hält sich Ullrich diesmal mit Kommentaren zurück.

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