Das Geschäftsmodell mit den Abzock-Forderungen für Fotos, die unter kostenfreien Creative Commons-Lizenzen stehen, ist nunmehr endgültig Geschichte.
Das Landgericht Köln stellte gegenüber dem massiven Lizenzforderer Marco Verch fest, dass dieser keinen höheren Lizenzschaden als 0,- € verlangen kann. Verch nahm daraufhin seinen Einspruch zurück.
Damit ist auch am letzten mir bekannten deutschen Gericht, das wenigstens eine geringe Summe zuerkannte, mit dieser Masche nunmehr endgültig Schluss. Vor einem Monat sprach auch in München das dortige Oberlandesgericht ein Machtwort.
Anschreiben von Verch sollten allerdings nicht ignoriert werden, denn der Unterlassungsanspruch steht dem Rechtsinhaber bei Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen grundsätzlich zu, so dass eine anwaltliche Abmahnung teuer werden kann. Die Gerichte beurteilen den Unterlassungsstreitwert auch bei „kostenlosen“ Fotos unterschiedlich, manche setzen 6.000,- € an, was eine Kostennote von 627,13 € rechtfertigt und Prozesskosten auslösen kann. Daher sollte eine vorgerichtliche Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben werden, sinnvollerweise sollte das professionell geschehen.
Wer Verch bislang „Lizenzkosten“ bezahlt hatte, kann theoretisch versuchen, auf Rückzahlung zu klagen. Da Verch aber vergleichsweise geringe Forderungen anmeldet, sind solche Klagen meistens unwirtschaftlich. Wer nicht gerade vierstellig abkassiert wurde, sollte geleistete Zahlungen als Lehrgeld dafür abschreiben, zu spät einen Anwalt konsultiert zu haben.
Wenn Sie sich gegen aktuelle Forderungen von Verch professionell wehren wollen, können Sie mir gerne eine Mail schicken. Ein Telefonat ohne Termin ist nicht möglich.
-> Anfragen nach kostenloser Rechtsberatung bitte direkt an meine Mitbewerber. Danke.