Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Sachverständiger Zeuge für Trickdiebstahl

Amtsgericht Münster, 22.06.2015, 14.00 Uhr

„Zeuge K. bitte eintreten!“

Die beiden entgegen kommenden anderen Zeugen, zwei Kaufhausdetektive, dürfen vorzeitig gehen. Der Angeklagte hat die von ihnen bezeugten Taten gestanden.

Zeugenbelehrung über Wahrheitspflicht usw..

Amtsrichterin: „Fangen wir an mit den Angaben zur Person. Alter?“

Zeuge K.: „Noch 42.“

Amtsrichterin: „Was machen Sie beruflich?“

Zeuge K.: „Ich bin Rechtsanwalt. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Und politischer Journalist.“

Amtsrichterin: „Es geht um die Vorgänge am 24./25.05.2014. Erzählen Sie mal aus Ihrer Sicht!“

Zeuge K.: „Ich war gegen 0.00 Uhr von Dortmund im Nahverkehrszug nach Münster unterwegs. Ich hatte eine Veranstaltung der Martin-Sonneborn-Partei besucht, wo wir den Wahlsieg der Europawahl vorgefeiert hatten. War ein guter Abend. Ich habe mich leicht angeschickert in den überwiegend leeren Nahverkehrszug gesetzt und das Jacket mit meinem Portemonnaie in der linken Innentasche an den Haken gehängt. Normalerweise habe ich immer Körperkontakt mit meiner Brieftasche, aber in dem Fall hatte ich es riskiert. Etwas weiter hinter mir hat eine Gruppe, die offensichtlich erfolgreicher dem Alkohol zugesprochen hatte, ziemlich Lärm gemacht. Gegen Ende der Fahrt war ich wohl leicht eingenickt. Im Hauptbahnhof in Münster stellte ich fest, dass die Brieftasche weg war. Ich habe mit jemandem vom Servicepersonal den Zug durchsucht. Da, wo die Gesellschaft gesessen hatte, war inzwischen eine Kotzlache. Ich nehme an, dass jemand während meines Nickerchens von der hinter mir liegenden Sitzgruppe aus in die Tasche gelangt hat. Ich habe das eher als schlechten Scherz übermütiger, betrunkener Jugendlicher interpretiert. Nachdem ich das Delikt angezeigt hatte, durfte ich – ohne Fahrkarte, Geld oder Kreditkarte – nach Hause laufen. Dort hat mich dann der Anrufbeantworter empfangen, auf dem mir die Polizei mitteilte, dass die Brieftasche gefunden wurde. Ich war froh, dass die Brieftasche mit allen Ausweisen wieder da war, wobei das Bargeld fehlte. Das ist sie.“

Amtsrichterin: „Sind Sie sich sicher, dass die Brieftasche noch da war, als Sie sich hingesetzt haben? Könnte es sein, dass diese Ihnen bereits vorher entwendet wurde?“

Zeuge K.: „Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ich bin nebenberuflicher Zauberkünstler und mit professionellen Bühnentaschendieben befreundet. Ich trete jeden dritten Donnerstag im Monat im Café Arte mit meinem Bühnenpartner auf, der einer der besten Armbanduhrendiebe ist, die ich kenne. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, aber für sehr unwahrscheinlich, dass man mir etwas klauen könnte, ohne dass ich das merke.“

Verteidiger: „Ist Ihre Brieftasche innen heller als außen?“

Zeuge K.: „Nein.“

Die Beteiligten nehmen mehrfach ein Video in Augenschein, das von einer Sicherheitskamera im Zug stammt. Man sieht dort, wie der Angeklagte den Zeugen passiert, während dieser sich im Gang mit der Jacke über dem Arm für den Sitzplatz entscheidet. Anschließend sieht man den Zeugen, wie diese ab-, jedoch der Kamera zugewandt offenbar konspirativ mit einer Brieftasche hantiert. Der Angeklagte lässt vortragen, es sei seine eigene Brieftasche, die er heute leider nicht mehr besitze. Zeuge K.: „Also, wenn der Angeklagte es tatsächlich geschafft hat, in dieser Aktion mit dem ‚Scherengriff‘ die Brieftasche zu stibitzen, dann hat er meinen fachlichen Respekt. Ich würde dem sogar 50,- € für die Vorstellung bezahlen!“

Der Angeklagte lächelt – möglicherweise stolz. Wahrscheinlich aber, weil er es besser weiß.

Die Beteiligten haben nämlich Zweifel, ob es sich tatsächlich um seine Brieftasche handelt, da die auf dem Video offenbar innen heller ist. Die Brieftasche des Zeugen K. wurde später in der Toilette gefunden. Es scheint so, als habe der Angeklagte bereits jemand anderes erleichtert. Der Diebstahl zum Nachteil des Zeugen K. dürfte erst später erfolgt sein. Die Auswertung des Videos scheint von der Polizei voreilig abgebrochen worden zu sein.“

Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger erkundigen sich noch mal, wann die monatliche Vorstellung sei. Jeden dritten Dienstag im Monat, 20 Uhr, Café Arte (100 m neben dem Oberverwaltungsgericht NRW).

Zeuge K.: „Wir sehen uns dann!“

Der Angeklagte wird vermutlich nicht kommen, obwohl er dort für seine berufliche Zukunft einiges lernen könnte, denn Diebstahl und Falschspiel wird dort als Kunst gepflegt.

Auf der Zeugenentschädigungsstelle erkundigt sich die Kostenbeamtin nach meinem Verkehrsmittel.

„Fahrrad.“

„Sehr löblich!“

Tja, so ist das halt in Münster! Der frühere wie legendäre Gerichtspäsident war damals auch immer mit einem klapprigen Rad zwischen Uni und Gericht gependelt.

Auf der Gerichtskasse wird mir ein Zeugengeld ausgezahlt, das wohl in etwa der Summe des entwendeten Geldes entspricht. Damit kann ich leben. Der Angeklagte, der offenbar seinen Drogenkonsum finanziert hat, dürfte auch so genug gestraft sein. Ein Taschendieb ist mir sympathischer als Gewalttäter. Und wer nicht auf seine Geldbörse ausreichend aufpasst, der muss halt Lehrgeld zahlen.

« Italienischer Anzugverschenker sitzt noch immer in Frankfurt fest! – BGH: Kein Eigentumserwerb bei VerKOHLen von Tonbändern – aber Anspruch auf Eigentumsübertragung aus Auftrag »

Autor:
admin
Datum:
23. Juni 2015 um 08:10
Category:
Allgemein,Beweise,Strafrecht,Überwachung
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.