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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


23. Juli 2021

Wikimedia erkennt Rufmord-Klage an

Ein Mandant, der vor Jahren in einen falschen Verdacht geraten war und sich damals hiergegen erfolgreich gewehrt hatte, wurde in der deutschsprachigen Wikipedia als Schuldiger dargestellt, dies mit despektierlichen und sarkastischen Formulierungen, die in einer Enzyklopädie nichts zu suchen haben und Pseudozitaten. Die vorverurteilende Darstellung entsprach weder den Wikipedia-Regeln noch ansatzweise den strengen Anforderungen der Rechtsprechung an zulässige Verdachtsberichterstattung.

Wikimedia erkannte heute die Klage in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg an, da die Sach- und Rechtslage eindeutig war. Das war sie aber schon vor einem Jahr, als wir die Klage erhoben.

Entgegen der PR, die im Bezug auf das für einen anderen Mandanten erstrittene Schmerzensgeldurteil gegen Grünewald am Landgericht Koblenz verbreitet wurde, kümmern sich weder der deutsche Wikimedia-Verein noch die Wikipedia-Admins um Eingaben, die auf offiziellem Wege eingehen.

Rechtlich verantwortlich ist die in den USA ansässige Wikimedia Foundation, welche die Datenbank betreibt. Diese veranlasste weder auf das anwaltliche Hinweisschreiben vom Juni 2020 noch auf die Klagezustellung, die COVID-bedingt erst am 24.12.20 erfolgt war, irgendetwas. Erst zwei Monate später wurden kommentarlos einige Einträge halbherzig geändert. Im Gegenteil wurde der Mandant sogar für den „Frevel“, dass er einen fairen Umgang mit der falschen Verdächtigung eingefordert hatte, durch Nachtreten bestraft. Die von Wikimedia beauftragte Kanzlei beantragte trotz der eindeutigen Rechtslage eine Fristverlängerung nach der anderen.

Dem betagten Mandant raubte die rufmordende Wikipedia damit ein ganzes weiteres Lebensjahr, was ihn u.a. an ehrenamtlicher Tätigkeit in der Öffentlichkeit hinderte. Die bittere Ironie an der Sache ist, dass die Wikipedia auf diese Weise ausgerechnet ein Engagement des Mandanten für ein Denkmal über die Bücherverbrennung sabotierte.

Meine vor 15 Jahren gebildete Meinung über die Mentalität der deutschen Wikipediaverantwortlichen wurde erneut zu 100 % bestätigt: Neureich, arrogant, selbstherrlich, verantwortungslos. Für eine Enzyklopädie mit der Alltagsbedeutung der Wikipedia möchte man sich Besseres wünschen, insbesondere endlich ein Verfahren, das sich wenigstens im Ansatz an Rechtsstaatlichkeit messen lassen könnte. Dazu würde auch eine Weisung an die eigenen Anwälte gehören, dass aussichtlose Rechtsstreite vor Gericht nicht um ihrer selbst Willen in die Länge gezogen werden.

8. Juli 2021

Unwirksame und überzogene Foto-Abmahnung der Kanzlei FECHNER Legal, Berlin, für Herrn Alessio Andreani – Forderung war 21-fach überhöht

Letztes Jahr ließ ein offenbar aus Italien stammender Fotograf ohne Anschrift einen Schweizer durch die deutsche Anwaltskanzlei FECHNER Legal (Berlin, nicht zu verwechseln mit anderen Anwälten namens Fechner) abmahnen, weil dieser auf seiner Homepage ein kitschiges Foto von Heißluftballons eigenmächtig genutzt hatte. Dafür wollte er Lizenzschaden iHv 22.015,92 € und Anwaltskosten iHv 1.564,26 €.

Das war für den Schweizer schon insoweit irritierend, als dass dort bis letztes Jahr bloße Lichtbilder, die keine Kunstwerke sind, überhaupt nicht überheberrechtlich geschützt waren. Außerdem bestand kein Bezug zu Deutschland, in der Schweiz gibt es kein vergleichbares Abmahnrecht.

Bei derart überzogenen Abmahnungen geht bei mir unverzüglich eine negative Feststellungsklage raus.

Die Kosten für die Abmahnung waren schon deshalb unberechtigt, weil die Abmahnung unfachmännisch und damit unwirksam war. In einem solchen Fall verfällt der Aufwendungsersatzanspruch des Abmahners und im Gegenteil muss der Abwehr-Anwalt bezahlt werden (in dem Fall ich).

Auch die astronomische Lizenzforderung dampfte das Gericht um ca. 95 % auf 1.113,05 € zzgl. Zinsen ein. Aber selbst die ist uns noch zu hoch, denn anders als das Gericht bewerten wir weder das Kitsch-Foto als Lichtbildwerk noch sehen wir durch die Bildnutzung einen Schaden oder wirtschaftlichen Vorteil in vierstelliger Größenordnung. Ein ähnliches Foto, das denselben Zweck erfüllte und ansprechender sein dürfte, gab es kostenlos.

LG Köln, Urteil v. 20.05.2021, 14 O 167/20

Update: Anfragen nach kostenloser professionieller Rechtsberatung bitte direkt an meine Mitbewerber. Danke.