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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Die Marco Verch-Story – wie man aus 3 $ mit einer Briefmarke 750,- € macht

Seit Jahren berichte ich über die Forderungsschreiben angeblich professioneller Fotografen, die ihre Werke unter kostenlose Creative Commons-Lizenzen stellen, bei fehlerhafter Benennung jedoch üppigen Lizenzschadensersatz fordern. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Nutzung von oft unverständlichen Creative Commos-Lizenzen Fehler unterlaufen, tendiert erfahrungsgemäß gegen 1.

Bislang vermochte mir noch keiner dieser „professionellen Fotografen“ nachzuweisen, dass er oder sie tatsächlich auf konventionelle Weise mit Fotos Geld verdient. Dann aber kann es auch keinen Schaden geben. Was kostenlos ist, hat nun einmal nur einen Wert von 0,- €. Echte Profis lizenzieren nicht für lau.

Die meisten mir bekannten Forderungsschreiben verschickt seit einigen Jahren ein gewisser Herr Marco Verch aus Köln. Seine laufende Rechnungsnummer lässt alleine für dieses Jahr auf über 18.000 solcher „Rechnungen“ schließen. Bei 267.000 „Kundennummern“ ist insgesamt von einer beeindruckenden Anzahl von Fällen auszugehen.

Herr Verch bot vor einem Jahrzehnt eine Softwaresuche an, mit der lizenzwidrig genutzte Fotos aufgespürt werden können. Dann aber mutierte er plötzlich über Nacht selbst zum Fotografen und flutete Plattformen wie Flickr und Wikipedia mit Tausenden Lichtbildern, jeweils zu gefälligen Themen, die bei Google und in Social Media oft gesucht werden. Marions Kochbuch lässt grüßen. Der von Herrn Verch in Anspruch genommene britische Journalist Chad O’Carroll startete letztes Jahr eine beeindruckende Recherche, bei der ich im Hintergrund mitwirkte.

O’Carroll fand anhand der Metadaten einiger Bilddateien heraus, dass diese gar nicht von Herrn Verch, sondern von anderen Fotografen stammten. Er kontaktierte diese und fand heraus, dass Herr Verch bei Fotgrafen etwa in Osteuropa und Lateinamerika Aufträge für massenhaft Fotos erteilt hatte, die als Köder für seine Urheberrechtsfalle dienen sollten. Dies ist deshalb dreist, weil Herr Verch ja viele Forderungen mit einem Verstoß gegen die Nennung des Urhebers begründet, der er selbst nun einmal nicht ist. Herr Verch zahlt pro Foto ca. 3 $, verlangt aber als angeblichen Schadensersatz manchmal 750,- €. Noch krasser ist sein Schnitt wohl bei seiner Schreibmaschine.

Herr Verch verschickte seine Geld-Forderungen an jeden, der seine Fotos irgendwie lizenzwidrig nutzte, darunter etwa eine Selbsthilfe-Krabbelgruppe für Kinder mit Down-Syndrom. Etliche ehrenamtliche Projekte wurden eingestellt, weil man Angst vor weiteren Forderungen und der Rechtsunsicherheit hatte. Sonnyboy Verch hingegen prahlt damit, dass er nur vier Stunden die Woche „arbeiten“ müsse. Während er sich hierzulande zumeist auf seine Forderungsschreiben beschränkt, hat er in den USA einen aggressiven Anwalt gefunden, der von der Columbia University 150.000 $ kassieren will. Sein deutscher Anwalt arbeitete zuvor für U+C Rechtsanwälte, bekannt für die Red Tube-Abmahnungen.

Zwischenzeitlich versuchte Herr Verch, die Drecksarbeit an ein Inkassobüro outzusourcen, aber das habe ich ganz schnell abgestellt. Hier in Deutschland konnte ich Mandanten zu negativen Feststellungsklagen überzeugen. Gerichte billigen Verch meistens 0,- € zu, manchmal werden ihm sogar 100,- € zugestanden. Auch in der Schweiz folgte neulich das dortige Gericht meiner Rechtsauffassung. Wenn wir allerdings künftig nachweisen, dass er gar nicht der Fotograf ist, dürften es hier auch endlich bundesweit 0,- € werden.

Herrn Verch scheint klar zu sein, dass seine Masche nicht ewig währen wird, denn er diversifiziert sein Angebot und tritt nunmehr auch als Influencer für productsnobodyneeds auf:

https://www.youtube.com/watch?v=iIWS4CgTEIU

Herr Verch klagt in Deutschland seine vermeintlichen Forderungen nur im Ausnahmefall ein, allerdings kann er durch den ihm als Rechteinhaber zustehenden Unterlassungsanspruch Anwalts- und Gerichtskosten produzieren. Daher sollte sicherheitshalber eine brauchbare Unterlassungsverpflichtung erklärt werden, um irgendwelche Kosten zu vermeiden.

Gerne vertrete ich Sie gegen Herrn Verch zu fairen Konditionen, Anfragen bitte vorzugsweise per E-Mail. Anfragen für kostenlose Rechtsberatung bitte direkt an meine Mitbewerber.

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