Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Die Creative Commons-Abmahnungen des Marco Verch – heute: Keine Abzocke in der Schweiz

Seit Jahren flutet ein gewisser Marco Verch das Internet mit gefälligen Fotos, die zur Illustrierung von Beiträgen einladen, schon weil sie unter einer kostenlosen Creative Commons-Lizenz stehen. Doch macht man bei der komplizierten Benennung des (angeblichen) Urhebers Fehler, bittet Herr Verch zur Kasse und schickt seinen Anwalt.

Für Mandanten in Deutschland habe ich im Wege negativer Feststellungsklagen diverse Urteile erstritten, denen zufolge Verch – je nach zuständigem Gericht – an „Schadensersatz“ maximal 100,- €, eher aber 0,- € verlangen darf. Letzteres ist die klare Tendenz.

Verch kann es aber nicht lassen und versendet seine Rechnungen munter weiter, das sogar weltweit. In der Schweiz jedoch erteilte man ihm jüngst aug ganzer Linie eine Abfuhr. In vorbildlicher Anwendung deutschen Rechts erklärte ihm das Handelsgericht Zürich, dass er weder Anspruch auf Lizenzkosten noch auf Aufwendungsersatz für seinen Anwalt hatte.

Über den Fall sowie über „teutonische Gebührenschinderei“ berichtet mein Schweizer Kollege Martin Steiger.

Auf das Geschäfsmodell des Herrn Marco Verch werden wir hier im Blog demnächst noch zurückkommen …

« BöckIn zur GärtnerIn gemacht – Anna Gallina wird Justizsenatorin – Die Creative Commons-Abmahnung der Katharina Surhoff, durchgeführt von Herrn Magister Kurt Kulac aus Österreich »

Autor:
admin
Datum:
16. Juni 2020 um 09:51
Category:
Abmahnung,Allgemein,fliegender Gerichtsstand,Internet,Medienrecht,Urheberrecht
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.