29. März 2018
Das OVG Rheinland-Pfalz hat die Beschwerde des Rechtsanwalts Markus Kompa gegen die Wahl von Herrn Dr. Marc Jan Eumann als neuen Direktor der LMK heute per Beschluss abgewiesen – mit folgender Begründung:
1. Die LMK-Versammlung hat Narrenfreiheit.
2. Die Bewerbung sei nicht ernst gemeint gewesen.
Die einen haben Narrenfreiheit, die anderen werden zu Narren erklärt.
Die Bewerbung des Rechtsanwalts war jedoch ganz sicher nicht satirischer als die des Herrn Dr. Eumann, der trotz fehlender Karenz und Eigenschaft als Jurist für ein Amt antrat, für das er in NRW genau diese Voraussetzungen per Gesetz installierte. Der private Rundfunk wird in Rheinland-Pfalz nunmehr von einer Person kontrolliert, die beim Umgang mit fremden Finanzen u.a. sogar strafrechtlich aufgefallen ist.
Die Verwaltungsakte zu dieser Direktorenwahl lässt keinen anderen Schluss zu, als dass hier mit Gewalt andere Bewerber abgehalten und einzig der Berufspolitiker ohne Perspektive Herr Dr. Eumann durchgeschleust werden sollte. Wie der langjährige Parteigänger und Ex-Medienstaatssekretär ausgerechnet „Staatsferne“ verwirklichen will, bleibt rätselhaft.
Nach einem Vierteljahrhundert SPD-Regierung in Rheinland-Pfalz scheint das Parteibuch des Herrn Dr. Eumann allerdings tatsächlich besser zu Land und Leuten zu passen. Der Vorsitzende des Senats, der diesen Beschluss gefasst hatte, war vor seiner Berufung zum Präsident des Oberverwaltungsgerichts von 2006 Justiziar der SPD-Fraktion im Mainzer Landtag.
Kompa dankt seinem Team an namhaften Verwaltungsjuristen, die ihn in Vorder- und Hintergrund unterstützt haben, sowie den 392 Personen, die ihm zur Finanzierung des Rechtsstreits ihren „Rundfunkbeitrag“ überwiesen haben. Kompa gratulierte als erstes auch seinem Kontrahenten Herrn Dr. Eumann, der solcherlei besonders zu schätzen weiß.
In der aktuellen Pressemitteilung legt das Oberverwaltungsgericht Kompa die Formulierung in den Mund, Kompa hätte sich in der Weise geäußert, als hätte er lediglich „formal“ kandidiert. Der Presseanwalt hat daraufhin das Gericht abgemahnt und eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt – kostenpflichtig.
20. März 2018
Gestern lief in der ARD die bemerkenswerte Doku Als die Atombomben Deutschland veränderten über die deutsche Friedensbewegung, die den Wahnsinn der vorprogrammierten Selbstvernichtung durchschaute.
Die Doku ist auch publizistisch interessant, denn die damalige Friedensbewegung musste sich gegen die mediale Lufthoheit durch die Springerpresse wehren, die den aus historischer Perspektive mehr als berechtigten Protest als „links“, „terroristisch“ und „antiamerikanistisch“ diskreditierten. Die damalige Friedensberwegung ließ sich nicht einschüchtern, man druckte eben eigene Zeitungen und glaubte den etablierten Medien nicht mehr alles unbesehen. Auch die Künstler wirkten an einer Gegenöffentlichkeit mit.
Gestern hat die ARD mit dieser Doku ordentlich Boden gut gemacht. So wurde auch das Able Archer-Drama von 1983 historisch korrekt dargestellt und auch der 2015 freigegebene PFIAB-Bericht erwähnt, der keine beschönigende Interpretation mehr zulässt (Um Haaresbreite).
Demgegenüber mutet uns das transatlantisch zuverlässige ZDF nach wie vor in diversen Dokus die historisch unhaltbare Propaganda-Soße zu, ausgerechnet Brandstifter Reagan hätte aufgrund von Geheimdienstinformationen den Druck aus der Situation genommen. Dass ich seit Jahren auf die gegenteilige Quellenlage hinweise, ignorieren die Gatekeeper auf dem Lerchenberg lässig – und ehren damit dem Aotmkriegsfan Adenauer, der den Vorläufer des ZDF als Propagandasender konzipierte.
Spannend finde ich, wie die heutige Friedensbewegung, die sich gegen Ramstein Airbase und den Drohnenkrieg richtet, mit genau den gleichen Methoden in eine politisch verbrämte Ecke gestellt und als antiamerikanistisch diskreditiert wird. Für die gegenwärtige Künstlergeneration ist Friedenspolitik offenbar uninteressant.
(Nicht ganz korrekt ist Erhard Epplers Darstellung, der „sowjetische Oberst“ hätte seinen Befehlen zuwidergehandelt, als er damals einen Fehlalarm nicht weitergab, denn Stanislaw Petrow handelte innerhalb seiner Kompetenzen. Wie mir Petrow aus erster Hand erzählte, gab es für diese Situation keine Befehle; er selbst hatte das Handbuch für den Computer geschrieben, der die Signale falsch interpretierte.)
15. März 2018
Jeder politische Journalist, der sich aus Social Media füttern lässt, muss mit Fakes und Propaganda rechnen. So ist etwa die Trollfabrik in St. Petersburg wohlbekannt (aktuell interessante Doku auf arte), die mit falschen Accounts Facebook und Foren unterwandert, um Stimmung zu lancieren. Seit den Snowden-Dokumenten wissen wir aus erster Hand von der Joint Threat Research Intelligence Group (JTRIG), mit welcher der britische Nachrichtendienst ganz genau das gleiche tut. Die NSA als Geburtshelfer des Internet mischt sowieso überall mit.
Professionelle Journalisten wissen das. Bei stern online stellt man sich naiv und hält sogar heute noch an der doch recht durchsichtigen Geschichte vom Twittermädchen aus dem Syrienkieg fest.
Während das Landgericht die temperamentvollen Äußerungen des Blauen Boten, der einen stern online-Autor als „Fake News-Produzent“ bezeichnete und des Verbreitens einer „offenkundigen Lügengeschichte“ beschuldigte, als zulässige Meinungsäußerung ansah, bewertete dies das Oberlandesgericht Hamburg als beweisbedürftige Tatsachenbehauptungen. Solche wären zutreffend, wenn stern online bzw. deren ebenfalls klagender Autor die Unwahrheit der berichteten Information zumindest für möglich gehalten hätten.
Nun ja …. Das aber war der Fall. So schrieb stern online selber am 04.10.2016 – mithin zwei Monate vor dem Missgriff:
„Doch es gibt nicht nur positive Kommentare. Manche glauben, dass es sich bei dem Profil um einen Fake handelt, da es in dem Stadtteil, in dem die Familie lebt, gar kein Strom mehr gebe. Andere gehen von Propaganda aus.“
Und bei solchem Recherchestand soll ein Redakteur des gleichen Magazins allen Ernstes damit überfordert sein, mit einem Fake zu rechnen? Seit den Hitler-Tagebüchern hat man beim Politmagazin stern offenbar wenig dazu gelernt.
Diesen Freitag wird die Hauptsache vor dem Landgericht Hamburg verhandelt. Dort hatte auch Erdogan seine Persönlichkeitsrechte eingeklagt – der gleiche Erdogan, auf dessen Schoß das gefeierte Twitter-Mädchen Platz nahm.
Bleibt es bei der aktuellen Haltung der Hamburger Pressegerichte, so muss ein privater Familienvater den Wahrheitsgehalt der Bezeichnung „offenkundige Lügengeschichte“ beweisen, während professionelle Journalisten eines politischen Magazins den größten Blödsinn ungeprüft durchreichen dürfen.
Was bisher geschah:

admin •

15:49 •
Abmahnung,
Allgemein,
Beweise,
einstweilige Verfügung,
Internet,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
OLG Hamburg,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
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14. März 2018
https://youtu.be/v-yHkFUent8
Der erste Mandant, der in meiner vor zwei Jahren nach Köln verlegten Kanzlei Platz nahm, hatte vorher sehr lange woanders gesessen. Nach einer Karriere als Einbrecher, der vorzugsweise Banktresore erleichterte, kam er nach Verbüßung seiner Haft in Sicherheitsverwahrung, obwohl er mit Gewaltdelikten nichts am Hut hatte. Wieder in Freiheit versuchte er, sich eine rechtskonforme Existenz aufzubauen.
Dem Mandanten widerfuhr 2012 etwas, das man nicht einmal seinem ärgsten Feind wünscht. Wenn man bei Google seinen Namen eingab, warf die „allwissenden Müllhalde“ als erstes Ergebnis aus (anonymisierte Fassung):
„Nicht-Therapierbarer Sextäter greift Mädchen an – Politically …
www.Q-news.net/…/nicht-therapierbarer-sextaeter-greift-maedchen-an/
30.11.2010 – Der Beschwerdeführer, H, ist deutscher Staatsbürger, 1945 geboren, und derzeit in B in Sicherungsverwahrung“
In Wirklichkeit hatte der Mandant nichts mit dem Vergewaltiger oder Sexualdelikten zu tun, über die ein Blogbeitrag auf einer anonymen im Ausland gehosteten Website berichtete. Der Name meines Mandanten und dessen verbüßte Haft fielen im 56. Leserkommentar in anderem Zusammenhang, wurde jedoch von Google aufgespießt und prominent mit der reißerischen Schlagzeile über den Sextäter kombiniert. Das von Google zusammengepuzzlte Suchergebnis erweckte mindestens den fatalen Verdacht, mein Mandant sei der Kinderschänder.
Niemand will etwas mit Kinderschändern zu tun haben. Die Suchergebnisanzeige dürfte ausgereicht haben, um meinen Mandanten sozial zu ächten und geschäftlich zu erledigen, ohne dass sich Leser die Mühe gemacht hätten, die Echtheit dieses Eindrucks zu überprüfen. Viele Leute tendieren auch dazu, Nachrichten für echt zu halten, weil der Betroffene ja gar nicht dagegen vorgegangen sei. Die Versuche meines Mandanten, im definitiv legalen Kunsthandel Fuß zu fassen, scheiterten wegen des weltweiten Rufmords kläglich.
Als der Mandant Google um Entfernung bat, reagierte man dort ungerührt. Jeder wisse doch, dass Google keine Redaktion habe, sondern die Suchergebnisse von einem Algorythmus erzeugt würden. Pech gehabt! Der Mandant zog vor Gericht, wo sich die Suchmaschine mit aller Kraft wehrte. Wenn man den mächtigsten Konzern der Welt vor Gericht herausfordert, fliegt dieser die besten IT-Anwälte der Republik ein.
Bei Google dachte man nicht daran, das grauenhafte Ergebnis wenigstens aus Kulanz oder Menschlichkeit zu entfernen, sondern wollte den Mandanten für den Rest seines Lebens als vermeintlichen Kinderschänder gebrandmarkt sehen. Die Klage wurde in der ersten Instanz abgewiesen, schon weil der Fall zu keiner der für Persönlichkeitsrechtsverletzungen anerkannten Fallgruppen passte und man Zweifel am erweckten Eindruck hatte.
Doch als das Oberlandesgericht Köln zur Verhandlung bat, hatte sich der Wind um 180 Grad gedreht. Wenn die Suchmaschine Kenntnis von so einem widerlichen Ergebnis erhalte, das einen Menschen in derart fatalen Misskredit bringe, sei eine Fortsetzung dieses Zustands nahezu sittenwidrig. Bei Google zog man nun alle Register und pochte auf eine Wiedereröffnung. Doch in dem 31 Seiten langen Urteil schloss sich der Senat unserer Rechtsauffassung an und gab der Klage vollumfänglich statt.
Der Konzern wurde nicht nur zur Unterlassung für Suchergebnisse unter Google.de verurteilt, sondern auch für solche, die über einen Redirect über Google.com kamen. Nach Meinung des Google-Anwalts soll der nun anfallende Programmieraufwand allein dafür in die Millionen gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Google ist inzwischen am BGH in Revision gegangen. (Update: rechtskräftig.)
Oberlandesgericht Köln, 15 U 56/17
Nach nunmehr einer Woche ist das Crowdfunding für die punktuelle Entfilzung von Rheinland-Pfalz abgeschlossen. 386 Leute haben insgesamt 10.140,50 € überwiesen, zumeist den „Rundfunkbeitrag“ iHv 17,50 €. Einer zahlte gar das 10-fache. Außerdem versprach jemand im Heise-Forum, die von der Plattform erhobenen Verwaltungskosten iHv 2,9 % auszugleichen, hielt Wort und überwies 400,- €. Respekt!
Dank der Geldgeber, die ungefähr das Monatsgehalt eines LMK-Direktors zusammenbrachten, kann ich mir nun den fünfstelligen Prozess leisten. Die Beschwerde wurde bereits eingelegt und von Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler überzeugend begründet. Dann schauen wir mal, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz diesen von der Politik aufmerksam verfolgten Fall entscheiden wird.
Die Süddeutsche Zeitung hatte im Januar die politische Kultur der verabredeten „Wahl“ Eumanns treffend mit „Ganz schön retro“ kommentiert. Derartige Karrieren sollte man doch wohl eher in einem afrikanischen Schwellenland als im Deutschland des Jahres 2018 erwarten.
Folge 1: Wie man in Rheinland-Pfalz Landesmediendirektor wird
Folge 2: Eine öffentliche Wahl als Staatsgeheimnis
Folge 3: Der beste Rundfunkbeitrag aller Zeiten!
Folge 4: Rheinland-Pfalz – Rechtsstaat oder failed state?
9. März 2018
Hunderte Menschen sind im Internet meinem Aufruf gefolgt und haben ihren Rundfunkbeitrag an mich abgeführt. Inzwischen habe ich mit über 7.000,- € über die Hälfte der zu erwartenden (von der LMK und Herrn Dr. Eumann durch Anwälte künstlich verteuerten) Prozesskosten beisammen.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird mich der Experte für öffentliches Medienrecht Herr Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler (Universität Oldenburg) gegen die LMK und den beigeladenen Herrn Dr. Marc Jan Eumann vertreten. Die LMK wird von einer der nobelsten Kanzleien der Branche vertreten (Klientel: Industrie, Präsident, Kanzler, Papst). Herr Dr. Eumann konnte für die Verteidigung seiner „demokratischen Wahl“ den renommierten Kollegen Herrn Dr. Martin Pagenkopf gewinnen. Sollte die LMK-Versammlung wirklich ein rechtsfreier Raum sein, wie die erste Instanz meint, dann kriegen wir also wenigstens ein Begräbnis erster Klasse!
Weil einige Leute auch meine restlichen Prozesskosten (ca. 7.000,- €) auf viele Schultern stellen möchten, lasse ich die Crowdfunding-Kasse noch bis Mittwoch offen.
leetchi.com/c/rundfunkbeitrag
Ich danke allen Beitragszahlen herzlich und verspreche, dass wir der LMK und Herrn Dr. Eumann ein gutes Match liefern werden. Möge der Schlechtere gratulieren! ;)
Der Fall Marc Jan Eumann
7. März 2018
In dem Eilantragsverfahren gegen die Besetzung der Direktorenstelle der LMK mit Herrn Dr. Marc Jan Eumann wird der nicht zur Wahl zugelassene Rechtsanwalt Markus Kompa Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße vom 28.02.2018 einlegen. Auch für LMK gilt das vom Grundgesetz für die Besetzung öffentlicher Ämter vorgesehene Prinzip der Bestenauslese, das ohne Ausschreibung und nur einem zugelassenen Kandidaten evident nicht beachtet wurde.
Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Einordnung der LMK-Versammlung als Parlament, das in seiner Selbstorganisation mangels speziellen Gesetzn und Satzungen Narrenfreiheit genieße, ist nicht nachvollziehbar. Die LMK-Versammlung ist nämlich kein Organ der Legislative, sondern eine Verwaltungseinheit und damit über Art. 20 Abs. 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG als Bestandteil der Exekutive zur Verfassungstreue verpflichtet.
Zur Finanzierung der fünfstelligen Prozesskosten startete Rechtsanwalt Markus Kompa heute die Crowdfundingaktion „Rundfunkbeitrag“:
„Wer den Filz in Rheinland-Pfalz satt hat, überweist einen Betrag an die Crowdfunding-Plattform https://www.leetchi.com/c/rundfunkbeitrag in Höhe einer Haushaltsabgabe, nämlich 17,50 €. Wenn das bis kommenden Mittwoch 285 Leute tun, habe ich eine Kriegskasse von rund 5.000,- € und kann mir dann die Beschwerde locker leisten.“
Obwohl der Aufruf bislang kaum bekannt gemacht wurde, gingen bis zum Mittag über 4.000,- € ein, so dass das Ziel voraussichtlich erreicht wird. Wer sich auch an den bereits aufgelaufenen Prozesskosten von bislang rund 6.000,- € beteiligen möchte, kann seinen „Rundfunkbeitrag“ noch weiterhin leisten. Kompa verspricht, dass man nie wieder an der Zahlung eines Rundfunkbeitrags so viel Spaß haben werde, wie an diesem. Seinem Kontrahenten Herrn Dr. Eumann rät Kompa, auch dieser solle solidarisch seine 17,50 € einzahlen, damit er seine Autorität in einer vernünftigen Wahl wieder herstellen könne.
UPDATE: Das Ziel wurde am Mittwoch bereits erreicht, die Beschwerde ist bereits in Arbeit. Wer auch die bisher aufgelaufenen Kosten auf viele Schultern stützen möchte, kann natürlich auch dafür den Rundfunkfunkbeitrag leisten. :)
Im Beschwerdeverfahren am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz würde Kompa von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler vertreten werden. Auch andere bekannte Experten wie der Rundfunkrechtsspezialist Prof. Dr. Hubertus Gersdorf vermögen nicht zu erkennen, weshalb die pluralistische Zusammensetzung einen Dispens von dem Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG erforderlich machen sollte. Ein größeres Bewerberfeld lasse die autonome Entscheidung des Gremiums unberührt und diene eher dem Pluralismus. Wieso eine Nichtausschreibung der Demokratie dienen soll, bleibe ein Rätsel, weil die Transparenz, die durch das Verfahren der Bestenauslese sichergestellt wird, gerade ein Strukturelement des demokratischen Rechtsstaats sei.
Der Fall Marc Jan Eumann
Das eingebettete Video ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz; http://creativecommons.org/licenses/b….
6. März 2018
Auf TELEPOLIS habe ich begonnen, den Fall aufzuarbeiten.
Der Fall Marc Jan Eumann
Nach dem großen Erfolg mit der geheimen Findungskommission versteckt die LMK Rheinland-Pfalz seit letzter Woche übrigens nun auch ihre Mitglieder. Während man die Tabelle der von den Verbänden entsandten Personen auf der Website der LMK bislang nachlesen konnte, hat die LMK ihre Mitglieder nunmehr versteckt. (UPDATE: Die Liste ist jetzt wieder da!)
Meine Nachfrage vom Samstag nach dem Grund für diese vornehme Zurückhaltung wurde bislang ignoriert. Der Wahlgewinner Herr Dr. Eumann rühmte übrigens die Medienkompetenz der LMK …
Für die Nachwelt mache ich die Liste der öffentlichen Amtsträger hier transparent:
Vorsitzender
Name |
entsendende Stelle |
Albrecht Bähr |
Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz |
Stellvertretende Vorsitzende
Name |
entsendende Stelle |
Ruth Scherer |
Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz |
Dr. Bernhard Braun, MdL |
Landtag Rheinland-Pfalz |
Mitglieder
Name |
entsendende Stelle |
Dr. Agnes Allroggen-Bedel |
Landesfrauenbeirat Rheinland-Pfalz im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen |
Torsten Bach |
Deutscher Beamtenbund Rheinland-Pfalz |
Sabine Bonewitz |
Stiftung Lesen, Mainz |
Karin Bothe |
Arbeitsgemeinschaft der Bauernverbände Rheinland-Pfalz |
Judith Delfeld |
Verband Deutscher Sinti & Roma – Landesverband Rheinland-Pfalz |
Franz-Josef Diel |
Landkreistag Rheinland-Pfalz |
Alexander Dombrowsky |
Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU) |
Richard Dörzapf |
Verbände aus dem Bereich der Behinderten einschließlich der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen |
Josef Dötsch, MdL |
Landtag Rheinland-Pfalz |
Frank Frühauf |
Städtetag Rheinland-Pfalz |
Hermann Frühauf |
ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz |
Dr. Michael Gärtner |
Evangelische Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz |
Günther Gremp |
Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände Rheinland-Pfalz |
Wolfgang Haas |
Südwestdeutscher Zeitschriftenverleger-Verband |
Leonie Hein |
Deutscher Gewerkschaftsbund – Landesbezirk Rheinland-Pfalz |
Lore Herrmann-Karch |
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz |
Matthias Joa, MdL |
Landtag Rheinland-Pfalz |
Arnulf Klein |
Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz |
Wolfgang Knauer |
Landesjugendring Rheinland-Pfalz |
Marlies Kohnle-Gros, MdL |
Landtag Rheinland-Pfalz |
Anne Laubenheimer |
Verband der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und Saarland |
Hans Otto Lohrengel |
Verbände aus den Bereichen Kunst und Kultur |
Heidi Neyses-Wimmer |
Deutscher Journalistenverband – Landesverband Rheinland-Pfalz |
Dieter Noppenberger |
Landessportbund Rheinland-Pfalz |
Anja Obermann |
Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz |
Christine Reis |
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz |
Jeanette Rott-Otte |
Deutscher Kinderschutzbund – Landesverband Rheinland-Pfalz |
Daniel Schäffner, MdL |
Landtag Rheinland-Pfalz |
Birgit Scharp |
Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz |
Dr. Hanno Scherer |
Landesverband Einzelhandel Rheinland-Pfalz |
Astrid Schmitt, MdL |
Landtag Rheinland-Pfalz |
Elisabeth Vanderheiden |
Landesbeirat für Weiterbildung in Rheinland-Pfalz |
Miguel Vicente |
Beauftragter der Landesregierung für Migration und Integration |
Irina Vilski |
Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz |
Heidelind Weidemann |
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Rheinland-Pfalz |
Stefan Weinert |
ver.di-Landesbezirk Rheinland-Pfalz (IG Medien/Fachgruppe Journalismus) |
Dr. Thomas Weißer |
Katholische Bistümer in Rheinland-Pfalz |
Herman-Hartmut Weyel |
Landesfachbeirat für Seniorenpolitik Rheinland-Pfalz (beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen) |
Steven Wink, MdL |
Landtag Rheinland-Pfalz |
Vertreter der Landesregierung (gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 LMG)
Name |
entsendende Stelle |
Dr. Harald Hammann |
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz |