Die renommierten Parteienrechtler Prof. Ipsen und Prof. Morlock bestätigen meine Rechtsauffassung zu dem aktuellen Manipulationsversuch des Bundesvorstands der AfD, der die eigene Parteiengerichtsbarkeit sabotieren wollte.
Der Reihe nach:
Wie die Jungfrau zum Kind kam ich zu einem Mandat gegen die AfD Schleswig-Holstein. So waren zu einem Parteitag im April aus geheimnisvollen Gründen etwa solche Mitglieder gar nicht erst eingeladen worden, die eher zum alten als zum dann neu gewählten Vorstand tendierten. Auch die Anträge meines Mandanten waren in der Einladung unterschlagen worden. Am Vorabend des Landesparteitags mischte sich dann auch noch Frauke Petry persönlich ein und machte mit einer Botschaft Stimmung gegen meinen Mandanten. Auch Parteitagsleiter Albrecht Glaser hielt dann nicht ganz so viel vom Recht der Gegenrede (verbrieft in der Geschäftsordnung für AfD-Parteitage …).
Ein Versuch meines späteren Mandanten, den manipulierten Parteitag im Vorfeld durch ein Parteischiedsgericht zu verhindern, war durch einen taktischen Rücktritt eines Schiedsrichters sabotiert worden, der die Arbeitsunfähigkeit des Landesschiedsgerichts herbeiführte. Nachdem wir die Wahlen des Landesparteitags angefochten hatten, hielt uns die AfD einen Monat lang zum Narren, so dass wir kein faires Verfahren mehr erwarteten und vor das Landgericht Kiel zogen.
https://youtu.be/2NrUJD5wMhA?t=743
Das Landgericht Kiel beurteilte acht Monate später die Leistung von Bundes- und Landesschiedsgericht als noch zumutbar und hatte insbesondere kein Problem mit der mehrfach willkürlich wechselnden Zuständigkeit der Landesschiedsgerichte. Nach dem Urteil wurde nun endlich das Landesschiedsgericht doch noch aktiv, wenig überraschend tendierte es wohl sogar zu unserer Rechtsauffassung.
Als es für die linientreuen AfDler also eng wurde, gab der AfD-Bundesschatzmeister mal eben bekannt, dass ein Landesschiedsrichter wegen eines angeblichen Formfehlers nicht wirksam Parteimitglied geworden sei, sodass das nach Meinung der AfD Schleswig-Holstein das Landesschiedsgericht wegen Unterbesetzung mal wieder arbeitsunfähig sei.
Zwar steht es nicht ausdrücklich im Parteiengesetz, folgt jedoch aus dessen Systematik, dass über den Status eines Parteimitglieds nicht der Bundesvorstand zu befinden hat, sondern die Parteischiedsgerichte, und auch das eher mit Wirkung für die Zukunft als für die Vergangenheit. Zum Vorgang schreibt der stern:
„Perversion des Rechts“: Harte Kritik an Einmischung von AfD-Bundesvorstand
(…) Der stern legte dem Osnabrücker Parteienrechtler Jörn Ipsen die internen AfD-Unterlagen zu dem Vorgang vor. Ipsen bewertet den „Eingriff“ des Bundesvorstands als „fatal“. Der Bundesvorstand habe sich in Angelegenheiten des Landesschiedsgerichts laut Parteisatzung nicht einzumischen. Zudem nennt Ipsen Formanns Behauptung, Kleins Mitgliedschaft sei nichtig, juristisch unhaltbar. „Offenbar geht es dem Bundesvorstand der Partei hier darum, einen ordnungsgemäß ernannten Richter aus dem Amt zu entfernen und unliebsame Urteile zu verhindern“, sagt der Professor. Dies sei aber „ein klarer Eingriff in die Unabhängigkeit der Gerichte“.
Die Schiedsgerichte würden zum „Kampfinstrument“, sagt ein Parteienrechtler
Sein renommierter Düsseldorfer Kollege Martin Morlock beurteilt die Sache ähnlich. „Der AfD-Bundesvorstand manipuliert hier eindeutig die Parteigerichte“, sagte Morlok dem stern. Die Schiedsgerichte sollten laut Parteiengesetz insbesondere die Machthaber einer Partei kontrollieren. Dass sie in diesem Fall aber von den Mächtigen instrumentalisiert würden, nennt Morlock „eine Perversion des Rechts in der AfD“. Die Schiedsgerichte würden zum „Kampfinstrument“.
So isses.
Oder wie man woanders sagen würde: Jeder hat mal seinen Reichsparteitag … :P
Parteienrecht: AfD Schleswig-Holstein ist kopflos » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
[…] billige Nummer rief nicht nur meine Empörung, sondern auch die der führenden Parteienrechtler Morlock und Ipsen auf den […]
#1 Pingback vom 15. Mai 2017 um 16:14