Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Abmahnbeantworter ist Abmahnanwalts Liebling

Heute habe ich den nunmehr 24. Schriftsatz in diesem seit zwei Jahren anhängigen Filesharingfall versandt, wie meistens recht umfangreich. In dieser Sache war bereits zweimal an einem Amtsgericht in Baden-Württemberg mündlich verhandelt worden, verbunden mit allen „Freuden“ des Anreisens mit der Bahn. Aufgrund des Streitwerts von 993,26 € kann ich nach RVG insgesamt nur 200,- € netto verdienen (zzgl. Abwesenheitspauschale, was aber auch kein Geschäft ist).

Einen realistischen Stundenlohn mag ich nicht ausrechnen, wenigstens verdient die Gegenseite auch nichts. Vergleiche gibt es bei mir in Filesharingsachen nicht, das ist Policy. Bislang wurde alles abgewehrt.

Zu diesem Prozess ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur gekommen, weil der Mandant sich auf die Abmahnung hin mit der Abmahnkanzlei in Verbindung gesetzt und um Kopf und Kragen geredet hatte. So hatte er sich auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg berufen, die Freifunkern das Privileg des § 8 TMG zuerkannte – was der EuGH so jedoch nicht mitmachte.

Diesen vermeintlich guten Rat empfahl auch der eigenartige „Abmahnbeantworter“ des CCC trotzig weiter, obwohl dessen Inkompetenz und Kontraproduktivität nicht ernsthaft zu bestreiten ist. Offenbar gab es da auf dem Chaos Communication Congress auch einen Vortrag der Gestalter des Abmahnbeantworters, und nun ein zweites Gefälligkeitsinterview auf netzpolitik.org.

Ich habe zu der Sache bereits alles gesagt:

Abmahnbeantworter des CCC – leider nicht zu empfehlen

Wie man auf Filesharingabmahnungen richtig reagiert – und wie besser nicht

Wer es trotzdem für eine gute Idee hält, sich mit Abmahnern vorgerichtlich zu unterhalten und ihnen damit eine Einladung zur ansonsten unwahrscheinlichen Klage zu schicken, soll sich nicht aufhalten lassen. Das erinnert mich ein bisschen an die Waldorfpädagogik, bei der Kinder von ihren eigenen Fehlern statt von denen der anderen lernen.

Die Position beim CCC, die überflüssige Drohung mit einer negativen Feststellungsklage könne Abmahnanwälten eine andere Reaktion als ein mitleidiges Lächeln entlocken, ist dann aber doch etwas sehr optimistisch. Der Cowboy in dem Video erklärt, warum.

« Dirk Vorderstraße in der Sackgasse – Guten Rutsch und so! »

Autor:
admin
Datum:
31. Dezember 2016 um 00:15
Category:
Abmahnung,Allgemein,Internet,Medienrecht,Urheberrecht
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.