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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern?

Der Rundfunk war in Deutschland nach 1945 eigentlich auf einem ganz guten Weg, um die Zeiten der staatsgesteuerten Propaganda zu überwinden. Gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollte die Unabhängigkeit des Rundfunks vom Staat sichergestellt werden, auch in finanzieller Hinsicht. So entstand der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Die Realität sieht jedoch anders aus, da die Entscheidungsträger und Journalisten alles andere als unabhängig sind, wenn sie ihren Job behalten und sogar Karriere machen wollen. Schamgrenzen scheint es keine zu geben. Nachrichtenmoderatoren wechseln die Front und werden ausgerechnet Regierungssprecher. Regierungssprecher wechseln das Hemd und werden ausgerechnet Intendanten öffentlich-rechtlicher Sender. Die Drehtür ist gut geölt, die Rundfunkräte sind gut ausgesucht, nämlich von den Parteien und angeschlossenen Organisationen.

Nunmehr haben sich SWR und MDR auf Druck von Grünen und Roten (denen beide die Felle wegschwimmen) entschlossen, der AfD keine Bühne zu bieten und die AfD von TV-Duellen und offenbar auch Elefantenrunden auszuschließen. Derartiges Gatekeeping kann man gut finden oder auch nicht, jedenfalls hat die Bevormundung der Zuschauer mit dem Auftrag des Rundfunkstaatsvertrags nur noch wenig zu tun:

§ 11 Auftrag
(1)
Auftrag der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2)
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Während die TV-Verantwortlichen auf weitere Karriere hoffen dürfen, dürfte die Aktion nach hinten losgehen: Trotz wenig wohlwollenden Medien bekommt die AfD inzwischen in Umfragen über 10% Zustimmung und wird von einigen Demoskopen als die drittstärkste politische Kraft gesehen. Im Gegenteil wird die AfD die Benachteiligung dazu nutzen, um sich als Unterdrückte zu profilieren und über „Lügenpresse“ zu schimpfen. Den Vorwurf „Lückenpresse“ wird man bei selektiver Berichterstattung kaum von der Hand weisen können.

Das kleine Problem an der Sache ist, dass wir uns den gebührenfinanzierten Rundfunk deshalb leisten, weil wir unabhängige Informationsquellen haben wollen. Aus diesem Grunde ist der Rundfunkbeitrag keine Steuer. Das wäre aber im Zweifel ehrlicher. So aber bezahlen wir sogar für Falschmeldungen, wie sie insbesondere im Ukraine-Konflikt langsam inflationär werden.

UPDATE:

Julia Klöckner (CDU) sagt Teilnahme ab.

„Der Generalsekretär verwies auf die verheerende Wirkung des Verhaltens von Frau Dreyer, die ja auch die Rundfunkkommission der Länder leitet: „Das ist nicht nur ein Frontalangriff auf die Staatsferne öffentlich-rechtlicher Medien. Gleichzeitig macht sich die Ministerpräsidentin so zur ersten Wahlhelferin der Rechtspopulisten!“ Niemand dürfe sich wundern, wenn die dann „Lügenpresse“ riefen und die Politikverdrossenheit zunehme.“

Ich persönlich glaube, dass man diesen Leuten reichlich Gelegenheit zur Blamage geben sollte. Oliver Kalkofe braucht schließlich Material! ;)

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Autor:
admin
Datum:
21. Januar 2016 um 12:46
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Politik,PR,Pressefreiheit,Zensur
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