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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. Dezember 2015

Das Silvesterbild des Dirk Vorderstraße a.k.a. Vonderstraße

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Foto: Feuerwerk Kurparkfest 2009 Hamm, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0

Dieses Lichtbild meines besonders eifrigen Bloglesers Dirk Vorderstraße war dieses Jahr Gegenstand eines Rechtsstreits am Amtsgericht Bochum, weil eine Mandantin ein Silvesterposting mit mehreren Feuerwerken illustriert hatte, von denen sie eines von Herrn Vorderstraße erwischte. Weil seine Urheberbezeichnung fehlte, meinte Herr Vorderstraße, für ein sonst kostenfrei Creative Commons-lizensiertes Geld verlangen zu dürfen. Soweit mir bekannt, handelte es sich um die zweite Klage, mit der Herr Vorderstraße seine Lizenzforderungen durchzusetzen versuchte, natürlich nach Empfehlungen der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing e.V., versteht sich.

Lustigerweise beantragte Herr Vorderstraße zunächst „nur“ Lizenzentschädigung, legte dann aber nach und wollte auch noch Unterlassung. Das inzwischen auf der sichtbaren Website entfernte Lichtbild war nämlich noch als Bilddatei abrufbar. Kurioserweise verstand der Richter gar nicht, was genau Herr Vorderstraße der Beklagten eigentlich vorwarf. Da der Unterlassungsanspruch erstmals geltend gemacht wurde, erklärten wir ein sofortiges Anerkenntnis, was die Kostenlast auf den Angreifer abwälzt. ;)

Letztendlich war der Richter der Meinung, dass Herr Vorderstraße schon ein bisschen etwas verlangen dürfe, aber nicht annähernd so viel, wie er sich das vorgestellt hatte. Schlussendlich musste Herr Vordertraße 11/12 der Kosten tragen und zahlte drauf – wie schon im ersten Prozess. Außerdem setzte das Amtsgericht Bochum den Gegenstandswert dramatisch herunter, der bei Unterlassung von Lichtbildern andernorts bei 6.000,- € gesehen wird. Schade eigentlich … ;)

Bloße Lichtbilder, die künstlerisch wertlos sind, hat der Gesetzgeber geschützt, weil Fotografen vergangener Tage Geld für Magnesiumblitze aufwenden mussten. Daher sind Lichtbilder auch ohne Geistesblitze geschützt. Vorliegend nutzte Herr Vorderstraße den Magnesiumblitz des Feuerwerkers.

Taktisch gesehen schadet Herrn Vorderstraßens Prozessfreudigkeit seinem Geschäftsmodell, das auf Ausnutzen von Rechtsunsicherheit basiert. Mir liegt inzwischen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 09.12.2015, Az. 24 U 111/15 vor, indem ein Lizenzschaden wegen Nichtnennung des Urhebers nach MFM für Blödsinn erklärt wird. Genau dieser Senat war letztes Jahr mit einem Antrag von Herrn Vorderstraße befasst, in dem dieser sich gegen die Bezeichnung „Abzocker“ wehrte – jedoch vom Kammergericht für einen ebensolchen gehalten wurde. :-P

Nachdem nunmehr neben OLG Köln auch das Berliner Kammergericht den CC-Lizenzabgreifern Lizenzansprüche versagt, dürfte sich dieses Geschäftsmodell langsam erledigt haben. Demnächst mehr!

Allen Lesern meines Blogs und natürlich ganz besonders Herrn Dirk Vorderstraße bzw. Vonderstraße und seinem gegen mich in anderen Sachen Prozessbevollächtigten Herrn Arno Lampmann von der Kanzei Lampmann Rosenbaum Haberkamm wünsche ich einen guten Rutsch, Gesundheit und ein erfolgreiches 2016!

23. Dezember 2015

Verstrahlte Medien

Es ist immer wieder aufschlussreich, wie ein und dieselbe Meldung von verschiedenen Medien wiedergegeben wird. Heute war ich mal selbst beteiligt. So hatte ich gestern Abend die freigegebenen Studie von 1956 zu den Atombombenzielen der Air Force entdeckt, einen Beitrag hierzu geschrieben und nach Mitternacht bei Telepolis freigeschaltet.

Atombomben auf Ost-Berlin

Journalisten, die etwa bei Telepolis auf die Meldung stießen, hatten alle wesentlichen Details der Meldung präsent und schöpften aus der gleichen Quelle, wo die meisten wichtigen Details zuvor von Historiker William Burr herausgearbeitet wurden. Um 11 Uhr zog SPIEGEL Online mit ähnlichem Aufbau (und eigenen Recherchefehlern) nach, benutzte jedoch eine andere Sprache.

Kalter Krieg: USA wollten im Ernstfall 91 Ziele in Ost-Berlin treffen

Der Begriff „Ernstfall“ wurde meiner Erinnerung nach immer synonym mit „Verteidigungsfall“ benutzt. Im SPON-Artikel findet man kein Wort davon, dass es den rechtsgerichteten Planern im Pentagon damals nicht um Verteidigung, sondern um Angriff ging. General LeMay hatte seit Ende der 1940er Jahre nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass er einen offensiven, präventiven Atomkrieg führen wollte. SPON unterschlägt auch, dass sich die Angriffe etwa auch gegen Penicilin-Fabriken richteten, man also gezielt die Bevölkerung dahinsiechen lassen wollte. Vergleichbar Zynisches kennt man von den Nazis und Stalin, die künstliche Hungersnöte in Osteuropa provozieren wollten bzw. dies taten.

Einen ähnlichen Duktus wie SPON präsentiert die Süddeutsche um 13.44 Uhr:

Kalter Krieg – US-Plan sah 91 Atombomben auf Ost-Berlin vor

und spricht ebenfalls von „Ernstfall“.

Deutlich inkompetenter berichtet FOCUS um 13.23 Uhr:

USA hätten im Kriegsfall in Deutschland 91 Ziele mit Atombomben angegriffen

Die Zahl 91 bezieht sich nur auf Ost-Berlin und Vororte. Tatsächlich gab es in der DDR Hunderte militärische Ziele, die mit bis zu 9 Megatonnen-Bomben vernichtet werden sollten. Nach Meinung von FOCUS befanden sich „in Ost-Berlin große sowjetische Luftwaffenstützpunkte“. Nein, die befanden sich außerhalb. Die 91 Bömbchen waren für zivile Ziele in Berlin gedacht.

Stramm auf US-Linie berichtet natürlich Axel Springers WELT:

Hunderte Ziele von US-Atombomben in der DDR

Springers WELT-Büger übernehmen nicht nur Recherchefehler von SPON, sondern werben um Verständnis, dass die USA die DDR und West-Berlin nuklear grillen wollten:

Zumal auch der Koreakrieg 1950 bis 1953 gezeigt hatten, dass nur die Drohung mit Atomwaffen kommunistische Staaten von Aggressionen abhalten konnte. (…) „Wir brauchen Verbündete und kollektive Sicherheit“

Im Gegensatz zur WELT ist mir nicht bekannt, dass die Kommunisten in die USA einmarschieren wollten, was bei zwei Weltmeeren und einem unbeherrschbar riesigen Land auch logistisch unmöglich war. Ich habe aber mal etwas von einem Russen gehört, der Anfang der 1950er Jahre den Kalten Krieg beenden wollte, weil sie im sowjetischen Riesenreich genug eigene Probleme hatten. Der Westen hatte hieran jedoch kein Interesse gezeigt. Was die WELT da verzapft, könnte man Stockholm-Syndrom nennen, denn West-Berlin inklusive Axel Springer-Hochhaus wären bei Atombombenexplosionen im Vorgarten ebenfalls unter nukleares friendly fire geraten.

Alle Blätter unterschlagen die Tatsache, dass die Sowjets damals über keine nennenswerte Erstschlagskapazität verfügten und China, das ebenfalls platt gemacht werden sollte, gar keine Atomwaffen besaß. Wenn also die Medien selbst nach 60 Jahren ihren Lesern die wesentlichen Informationen vorenthalten und um Verständnis für Massenmord an uns selbst werben, kann man sich einen Reim darauf machen, was man von geopolitischer Berichterstattung unserer Tage zu halten hat.

14. Dezember 2015

Duell der Sternenritter

Letztes Jahr landete bei einer Mandantin ein Sternenritter und forderte, niemand anderes solle sich „Sternenritter“ nennen. Er werde demnächst in einem großen Verlag als Comic präsentiert und befürchtete eine Verwechslungsgefahr, weil meine Mandantin einen Roman Der Sternenritter veröffentlicht hatte und diese Serie forzusetzen gedachte. Nach kurzem Säbelrasseln kamen wurden die Ritter sportlich und kamen zu der Erkenntnis, dass im Universum Platz für alle Sternenritter sei.

In diesem Sinne wünsche ich viel Spaß beim neuen Star Wars-Film!

1. Dezember 2015

Kompa, Köln

Als mir Udo Vetter einen Wechsel nach Düsseldorf empfahl, riefen entsprechende Umzugspläne bei meinen Kölner Freunden das blanke Entsetzen hervor. Um Schlimmeres zu verhindern, klärten sie mich beharrlich über das Wesen der Domstadt und ihres Dialekts auf, in dem sich Dinge in einem Charme sagen lassen, der auf Hochdeutsch nicht erreicht werden kann. Und Kölsch ist außerdem ein Dialekt, den man auch trinken kann!

Köln ist Deutschlands Hauptstadt der elektronischen Medien und beherbergt neben vielen Urhebern und Verlagen die inzwischen bundesweit am meisten beschäftigte Pressekammer. Außerdem gibt es hier unbequeme Journalisten, Publizisten und andere unruhige Geister, die ab und an einen Anwalt benötigen.

„Alles Schleschte dieser Welt kütt us Nippes, Kalk un Ihrefeld.“

weiß man in Köln. Aus Ehrenfeld kommt demnächst ein Anwalt mehr. ;)