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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


30. September 2015

Ein bisschen Töten ist doch töfte, oder?

Letzten Samstag bin ich mit der US-Amerikanerin Elsa Rassbach in Kaiserslautern um die Häuser gezogen. Elsa hatte in den 60ern in Berlin studiert und gehörte zum Freundeskreis von Rudi Dutschke. Die Vietnamkriegsgegnerin gabelte damals in deutschen Kneipen GIs auf und versuchte sie zum Desertieren zu bewegen. Genau das tat sie letzten Samstag in K-Town-City, wo sie abends nach der Demo GIs über den Drohnenkrieg informierte, sowie über das 4. Prinzip der Nürnberger Prozesse, dass man völkerrechtswidrige Befehle verweigern muss, wenn man das kann.

Elsa gehört zur US-amerikanischen Friedensbewegung CODE PINK, die sich über George W. Bushs Farbenlehre lustig macht. Letzte Woche demonstrierten wir gemeinsam gegen die US-Basis Ramstein, wo der Atomkrieg und die Drohnenmorde abgewickelt werden. Entgegen der Koalitionszusage, die Merkel der FDP gegeben hatte, hat die Bundeskanzlerin nicht die Absicht, Atomwaffen aus Deutschland zu entfernen – im Gegenteil werden diese gerade modernisiert. Warum wir 40.000 Soldaten einer ausländischen Streitmacht dulden – und jährlich mit einer Milliarde € finanzieren -, die sich noch immer nicht dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag unterworfen hat, werde ich nie verstehen. Ich halte es eher mit Artikel 26 GG:

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Nachdem nun ausgerechnet Kundus wieder den Taliban gehört, sollte langsam auch dem Dümmsten aufgegangen sein, dass Militarismus Schwachsinn ist.

22. September 2015

Dirk Vorderstraße scheitert zum dritten Mal mit fliegendem Gerichtsstand

Fotofreund Dirk Vorderstraße, der mit seinem Co-Pilot Herrn Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum erneut den „fliegenden Gerichtsstand“ bemühte, musste nun zum dritten Mal durchstarten. Nachdem das Landgericht Köln den Helden der Lüfte zweimal das Landerecht verweigerte, sagte auch der Tower des Amtsgerichts Frankfurt „touch and go!“. Zwei Parteien aus dem Münsterland müssen sich nicht ohne sachlichen Grund in Frankfurt beharken, nur weil Hessen am Internet hängt. Herr Vorderstraße hat nun die Möglichkeit, sein Glück z.B. mit einer Berufung zu versuchen.

UPDATE: Herr Vorderstraße hat inzwischen tatsächlich Berufung gegen das Urteil eingelegt. :)

Das Ganze ist für Herrn Vorderstraße deshalb etwas doof, weil er gegen eine spiegelbildliche negative Feststellungsklage von mir am Amtsgericht Münster ebenfalls verloren hatte. So hatte sein Anwalt nicht inhaltlich vorgetragen oder fristgemäß entsprechend auf meine Erledigungserklärung reagiert, was Prozessverlust und Kostenpflicht nach sich zog.

In der Sache begehrte Herr Vorderstraße Ersatz für die Besprechungskosten mit seinem Rechtsanwalt wegen eines angeblich rechtswidrigen Blogbeitrags. Statt mich abzumahnen, hatte er sofort den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, die sich jedoch zwischenzeitlich erledigt hatte. Da der anwaltlich vertretene Herr Vorderstraße weder den Weg des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO gegangen war, noch den Rechtsstreit für erledigt erklärte, hatte er damals schon aus diesem Grund die Prozesskosten tragen müssen.

UPDATE: Herr Vorderstraße hat durch seinen Anwalt gegen den Kostenbeschluss sofortige Beschwerde eingelegt.

UPDATE: Seine sofortige Beschwerde blieb erfolglos.

Nachdem ihm das Gericht zweimal höflich Zweifel an der örtlichen Zuständigkeit signalisierte, lud es zur mündlichen Verhandlung eigens, um die Zulässigkeit zu diskutieren. Nun glaubte Herr Vorderstraße, mein im Ergebnis rechtmäßiger Bericht wäre im Zeitpunkt der Konsultation seines Anwalts rechtswidrig gewesen und er hätte Anspruch darauf, dass ich seinen Klönschnack mit seinem Anwalt iHv 745,40 € zzgl. Zinsen bezahlen soll. Da kommen jetzt die Kosten für zwei weitere verlorene Prozesse dazu, was den Schaden mindestens verdoppelt. ;)

Amtsgericht Frankfurt 32 C 1841/15 (69)

Eigentlich wollte ich ja zur Verhandlung persönlich nach Frankfurt anreisen – Bahnfahrt 1. Klasse nebst Hotelübernachtung (Messepreise wegen IAA) und Kanzleiabwesenheitsgeld. Dafür hätte ich dann Herrn Vorderstraße rund 500,- € extra in Rechnung gestellt. Ich habe mich dann vor Ort vertreten lassen, denn sonst hätte ich bereits Montags anreisen müssen, und da habe ich meinen Salsaabend. Den Herrn Vorderstraße werde ich auch so noch oft genug sehen …

19. September 2015

„Ohne Ramstein geht es nicht!“

Gestern habe ich in Köln den Vortrag von Ray McGovern und Elizabeth Murray zur US-Kriegspolitik besucht. Beide tourten diese Woche durch die Republik und sind in Geheimdienstangelegenheiten denkbar kompetent:

McGovern arbeitete 27 Jahre für die CIA und war für das Briefing mehrerer Präsidenten zuständig. Er bezeichnet George Bush Senior sogar als persönlichen Freund. McGovern gründete mit anderen ehemaligen Geheimdienstlern 2003 eine Whistleblower-Organisation und engagiert sich in der US-Friedensbewegung. Nicht er habe sich verändert, sondern die USA.

Murray war vor und während des Golf-Kriegs für die Auswertung der irakischen Medien zuständig. Sie erhielt mehrfach den Auftrag von Falke Wolfowitz, nach einer Verbindung zwischen Al Quaida und Saddam Hussein zu suchen. Nachdem sie (natürlich) nichts fand, mussten es halt „Massenvernichtungswaffen“ sein, mit denen man den Krieg begründete. Sechs Wochen vor 9/11 hatten sowohl Condoleeza Rice als auch Colin Powell verlautbart, der Irak sei keine gefahr für die USA oder seine Nachbarn. Danach sah es etwas anders aus.

Beide hatten am morgen AFRI COM in Stuttgart besucht. Sie lassen keinen Zweifel, dass der Drohnenkrieg ohne die Ramstein Airbase nicht möglich wäre. McGovern fragte rhetorisch, ob die Deutschen denn glaubten, Ramstein sei exterritoriales Gebiet. Tatsächlich nämlich gelten in Ramstein sehr wohl deutsche Gesetze, deren Durchsetzung zwar vom NATO-Truppenstatut etwas behindert, aber keineswegs verhindert wird. Die Staatsanwaltschaft hätte sehr wohl Ramstein auf links klappen können, wäre dies politisch gewollt gewesen.

Die großen Medien waren leider nicht da, so wenig wie schon diesen Januar in Berlin. Zu Murray bietet nicht einmal die Wikipedia einen Artikel, obwohl die Ex-CIA-Analystin beachtliches geleistet hat, etwa Gefängnis inkauf nahm.

13. September 2015

#AktionArschloch

Münster ist ein schlechtes Pflaster für Arschlöcher. Als sich im Januar Pegidioten ankündigten, füllte sich der Prinzipialmarkt mit 10.000 Gegendemonstranten. Selbst auf dem Land erzielt eine gewisse Partei gerade einmal 0,2% Wählerstimmen.

Gestern gab es hier wir in vielen anderen Städten einen Flashmob, zu dem die wirklich großartige #AktionArschloch aufgerufen hatte. Die GEMA-Kosten für die Aktion bezahlt übrigens Antenne Münster.

Hier in Münster werden u.a. ehemalige Kasernen der britischen Rhein-Armee für Flüchtlinge genutzt.

11. September 2015

Wutbürger Didi Hallervorden

Didi Hallervorden war stets ein politischer Mensch, der zu Konsequenzen bereit war. Als DDR-Flüchtling plante er 1958 sogar, einen Mordanschlag auf Staatschef Ulbricht zu verüben. Heute würde man das Terrorismus nennen.

Nunmehr veröffentlichte er zu seinem 80. Geburtstag ein Lied, in dem er mit politischer PR in den Medien abrechnet. Während das ZDF stets zuverlässig Didis Filme promotete und seine Produktionen ausstrahlte, hatte der Sender diesmal an seinem Werk kein Interesse. Gut, der Song selber hat eher geringes Hitpotential. Es könnte allerdings auch sein, dass dem ZDF an Medienkritik nicht sooooo viel gelegen ist. Seit dem Skandal um geschönte Umfrageergebnisse macht man sich mit solchen Themen eher unbeliebt.

Wie hatte Peter Scholl-Latour so gerne gesagt: „Hütet euch vor alten Männern, denn sie haben nichts zu verlieren.“ Der sagte zu seinem 90. Geburtstag ähnliches: „Wir leben in einem Zeitalter der Massenverblödung“.