Der Deutsche Bundestag hatte Ende letzten Jahres den Antrag abgelehnt, die USA aufzufordern, den Bericht über das Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA vollständigund ungeschwärzt übermitteln. Die Koalition der Christdemokraten und der Sozialdemokraten vermochte mit dem folgenden Antrag der Fraktion der Grünen offenbar nichts anzufangen:
I.Der Deutsche Bundestag verurteilt Folter. Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden (vgl. Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)).II.Der Deutsche Bundestag begrüßt die vom Geheimdienstausschuss des Senats der Vereinten Staaten von Amerika durchgeführte Aufklärung der Foltervorwürfe gegen die CIA.III.Der Deutsche Bundestag ersucht die zuständigen Stellen in den USA, ihm den Bericht des Geheimdienstausschusses des Senats über das Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA vollständig und ungeschwärzt zu übermitteln.IV.Der Deutsche Bundestag versichert, dass er etwaige Maßgaben der Vereinigten Staaten zur Geheimhaltung beachten wird und den Bericht – wenn von den USA gewünscht – nur in seiner Geheimschutzstelle zugänglich machen wird.V.Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, das unter III. genannte Ersuchen sowie die unter IV. genannte Versicherung den Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.
Regierungssprecher Seibert referierte in der gestrigen Pressekonferenz, der US-Präsident hätte das jetzt verboten, und damit gut. Im Dezember hatte das deutsche Folteropfer dem letzten in Berlin ernst zu nehmenden Journalisten Tilo Jung ein
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