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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. Januar 2015

Land unter Kontrolle

Am Freitag habe ich der Verleihung des Surveillance Studies Preis 2015 beigewohnt. Ausgezeichnet wurde das Autorenpaar Katja und Clemens Riha für die TV-Doku „Land unter Kontrolle“. Als der Film vor einem Jahr Premiere hatte, musste ich sehr schmunzeln, da etliche meiner Themen und Helden von 2013 in der Doku auftauchten.

Wer beurteilen möchte, ob uns die Bundesregierung in Sachen Überwachung und Kooperation mit der NSA reinen Wein einschenkt, braucht sich nur den Ausschnitt anzusehen, an dem Bundeskanzler Willy Brandt im Bundestag die Öffentlichkeit über die damals streng geheimen Privilegien der Aliierten einfach belog. Wie wenig der BND auf Gesetze gibt, wurde jüngst wieder im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestsags deutlich: Der BND speichert 220 Millionen Telefondaten täglich und teilt einen Großteil seines Schatz in Echtzeit blind mit der NSA. Den G10-Ausschuss hat man mit solchen Kleinigkeiten nicht belästigt …

28. Januar 2015

Ungeheime Dienste

 

Letzte Woche habe ich in Berlin der Verleihung des Sam Adams-Awards an den vormaligen technischen Direktor der NSA beigewohnt. William Binney wurde aus Verantwortung zum Whitsleblower und fand Mitstreiter bei den Veteran Intelligence Professionals for Sanity, einer Art Selbsthilfegruppe für Spione mit Rückgrat. Die Zivilcourage dieser Ex-Geheimdienstler wird von der Gesellschaft kaum gewürdigt. Von den deutschen Medien berichtete über die Peisverleihung gerade einmal Heise (Kollege Borchers und ich).

Wenn man in der deutschen Medien-Landschaft Aufmerksamkeit wünscht, muss man schon richtig wichtige Sachen machen. Etwa am östlichen Rand der Gesellschaft seine Blödheit demonstrieren oder in Wuppertal mit einer „Sharia-Polizei“-Jacke rumlaufen. Aber seine Freiheit zu riskieren, um einen totalitären Staat zu verhindern? Interessiert keine Sau.

Am Dienstag habe ich mir die Anhörung des NSU-Untersuchungsausschusses zum Verfassungsschutz angesehen. Als Experten waren u.a. ein ehemaliger Top-Verfassungsschützer und ein ehemaliger Innenminister geladen. Auch dazu habe ich in den Medien heute nichs gefunden. Na ja, außer meinem Geschreibsel halt. Terror ist wohl doch kein so pralles Medienthema, wenn es gerade keine Agenda gibt, die man bedienen soll. Ungleich wichtiger ist der Rücktritt der PEGIDA-Schreckschraube. Und ein gewisser „Walter“. Verpasse ich als Nicht-TV-Besitzer eigentlich etwas?

19. Januar 2015

Demonstrationsfreiheit in Gefahr?

 

Im letzten Jahrhundert haben wir in Deutschland eine Auswahl an totalitären Systemen durchgemacht, in denen Meinungs- und Demonstratinsfreiheit keinen allzu hohen Stellenwert genoss. Der Wert der Demonstrationsfreiheit ist kaum zu überschätzen, waren es doch friedliche Demonstrationen, die 1989 sogar den Kalten Krieg beendeten.

Ich halte es daher für sehr wichtig, dass der Staat das Demonstrationsrecht aus Artikel 8 Grundgesetz garantiert. Meinungsfreiheit ist allerdings nur dann gewährleistet, wenn ich Meinungskundgaben toleriere, die ich eigentlich nicht hören will. Daher sollte sich der Staat auch gegenüber unpopulären Meinungen so neutral wie möglich verhalten. Gerade unsympathischen Zeitgenossen sollte man ruhig ein Podium lassen, auf dem sie sich blamieren.

Während ich es gut finde, wenn Privatleute und Unternehmen in der Ablehnung von widerwärtigen Meinungen ein Zeichen setzen, indem sie etwa die Außenbeleuchtung abschalten, habe ich Bauchschmerzen, wenn öffentliche oder von der öffentlichen Hand kontrollierte Einrichtungen darüber befinden, welche Demonstration im Licht stattfinden dürfen und welche in den Schatten gestellt werden.

2009 etwa war es unpopulär und vom Staat unerwünscht, für die Internetfreiheit zu demonstrieren. Wer sich gegen das Zugangserschwerungsgesetz aussprach, wurde von der Regierungspropaganda als Befürworter von Kinderpornographie denunziert. Wer gegen den Überwachungsstaat eintritt, wird vermutlich bald zum „Terroristenversteher“ ausgerufen. Soll der Staat jetzt darüber bestimmen, wer erwünschter Demonstrant ist und wer stört?

Nunmehr wurde eine (verständlicherweise) unerwünschte Demonstration wegen einer Anschlagsdrohung verhindert. Anders als bei Licht- und Schattenspielereien geht es hier um eine Gefahrprävention für die Allgemeinheit, von der nicht nur die Provozierer, sondern auch Passanten, provozierte Gegendemonstranten und dienstverpflichtet Polizeibeamte betroffen sind. Ob die Gefahr wirklich konkret ist, wissen nur die Beteiligten. Ich würde auf ein bellende Hunde wetten, die bekanntlich nicht beißen.

Ab sofort also kann man Demonstrationen mit einer angeblichen Bedrohung abschalten. In Zeiten des Linksterrorismus wollte sich die „wehrafte Demokratie“ nicht von Terroristen erpressen und kalkulierbar machen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese harte Linie der Politik in der Schleyer-Entscheidung ausdrücklich gebilligt. Die Terrorhysterie vor Islamisten hingegen scheint nicht ungelegen zu kommen.

Der Abbau von Bürgerrechten geschieht schleichend, aber effizient. In Spanien etwa müssen Demonstranten mit Bußgeldern von bis zu 600.000,- € und hierzu eingeschleusten Agents Provocateurs rechnen.

17. Januar 2015

LG Köln: BILD darf Flughafen-Video mit Grönemeyers Ausraster nicht mehr zeigen

Das Landgericht Köln hat dem Axel Springer Verlag per einstweiliger Verfügung untersagt, das Video mit der Attacke gegen einen Paparazzo weiterhin online zu stellen. Grönemeyer will sich gegen aufdringliches Fotografieren verbal und wohl auch mit einer temperamentvollen Gestik seiner Tasche gewehrt haben.

Filmaufnahmen im öffentlichen Raum muss man grundsätzlich hinnehmen, während das öffentlich-zur-Schau-stellen und Verbreiten der Aufnahmen gegen den Willen des Abgebildeten nur bei einem hinreichen anerkennenswertem Berichtsinteresse der Öffentlichkeit zulässig ist. Die private Anwensenheit auf einem Flughafen alleine ist kein insoweit erforderliches zeitgeschichtliches Ereignis.

Ein solches sehen Springers Juristen offenbar in der Tatsache, dass Grönemeyer ausgeflippt ist und sich nicht sozialadäquat benommen habe. Grönemeyers Anwalt hält dagegen und spricht von einer Notwehrsituation. Die Grenze zwischen Notwehr und Selbstjustiz verläuft allerdings fließend.

Richtig ist, dass man die Privatsphäre im Internetzeitalter effizient nur durch Datenvermeidung schützen kann, wozu Einschüchtern, Verprügeln oder Exekutieren des Fotografen einen nachvollziehbaren Beitrag darstellen können. Grundsätzlich sieht die Rechtsordnung bei §§ 22ff KunstUrhG jedoch ein geordnetes Zivilverfahren vor. Auch hätte Grönemeyer etwa das Flughafenpersonal bitten können, das Hausrecht wahrzunehmen, wenn er sich belästigt fühlt. Dem Flughafenbetreiber billigen Gerichte sogar die Rechte an Fotomaterial zu, das auf dessen Grundstück aufgenommen wurde.

Springer hat angekündigt, den Rechtsweg auszuschöpfen.

Die in London und Berlin ansässigen Parteien kabbeln sich am Landgericht Köln. Die Anwendung des „fliegenden Gerichtsstands“ nach § 32 ZPO ist vorliegend schon deshalb sachgerecht, weil sich der Vorfall am Flughafen Köln ereignete. Plakativer kann man den fliegenden Gerichtsstand kaum veranschaulichen … ;)

15. Januar 2015

BND-Präsident Schindlers Liste …

Im letzten James Bond-Film hatte der britische Auslandsgeheimdienst eine Liste mit den Namen von allen wichtigen Agenten verloren. Das war insoweit ein bisschen unglaubhaft, als dass kein Geheimdienst, der halbwegs bei Trost ist, eine solche Liste überhaupt anlegen würde. „Datensparsamkeit“ nennt man diese Strategie unter Datenschützern.

Die Realität ist weitaus großzügiger. So wurde bekannt, dass ein 31-jähriger BND-Mann eine Liste von nicht weniger als 3.500 Agenten aus dem BND herausgetragen und an die CIA verhökert hat. Überraschend ist, dass der BND überhaupt so viele Agenten hat. Aber warum BND-Präsident Schindler das Risiko einging, einem vermutlich unterrangigen BND-Mann einen so umfassenden Zugriff auf denkbar sensible Daten zu gewähren, ist schon mehr als erklärungsbedürftig.

Einer solchen Behörde, die nicht einmal auf die eigenen Agentendaten aufpassen kann, möchte ich nur sehr ungern Zugriff auf meine Daten gewähren. Dass Frau F., die Datenschutzbeauftragte des BND, von der Führung des Hauses nicht so recht ernst genommen wurde, zeigte sich neulich im NSA-Ausschuss, als es um das Abschnorcheln von Satelliten von deutschem Boden aus ging. Im Weltall gilt nach BND-Meinung kein Recht für deutsche Daten. Der nächste BND-UNtersuchungsausschuss zeichnet sich wohl ab.

7. Januar 2015

Anmerkung zum Anschlag auf Charlie Hebdo

Ich möchte heute dem norwegischen Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg und seinem Justizminister Knut Storberget nochmals meine Hochachtung für ihren souveränen Umgang mit dem grausamen Anschlag von 2011 aussprechen.

„Ihr werdet unsere Demokratie und unser Engagement für eine bessere Welt nicht zerstören. [Niemand kann Norwegen] zum Schweigen schießen“

„Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.“

Politiker aus Ländern mit weitaus weniger Kultur hätten damals die bestialischen Morde zum Anlass für martialische Reden und militärische Aktionen genommen und damit die Gewaltspirale weiter gedreht, religiöse Menschen auseinander dividiert und dem Überwachungsstaat Vorschub geleistet.

Auch heute, an einem für die Presse- und Meinungsfreiheit denkbar dunklen Tag nicht nur in Paris, sondern in der gesamten zivilisierten Welt, kann die Antwort nicht Hass und Wut lauten. Gefragt sind weitsichtige Politiker wie die von Norwegen. Hoffen wir, dass die Grande Nation souverän genug ist, aus dem furchtbaren Anschlag auf die Satiriker von Charlie Hebdo nicht die falschen Schlüsse zu ziehen.

Anschläge wie der heutige sind in einer offenen Gesellschaft nicht zu verhindern, auch nicnt mit totaler Überwachung. Man muss den Mördern zeigen, dass sie nichts erreichen und vor Augen führen, dass sie das eigene Lager diskreditieren. Als Charlie Hebdo wegen der islamkritischen Karrikaturen erstmals das Opfer von Anschlägen wurde, zeigten etliche Zeitungen eine großartige Reaktion: Sie druckten die Karriakturen auf der Titelseite ab.

Ideas are bulletproof.

2. Januar 2015

Frag den Staat!

Auf dem diesjährigen Treffen des Chaos Computer Clubs, das jeweils zwischen den Jahren stattfindet, wurde in den verschiedenen Panels immer wieder nach Juristen gerufen, die sich um digitale Bürgerrechte verdient machen möchten.

Ein interessantes Betätigungsfeld bieten etwa die Aktivisten von fragdenstaat.de, die den Staat mit den viel zu wenig genutzten Informationsfreiheitsgesetzen transparent machen wollen. Das ist vor allem bei Interessenkollisionen aufschlussreich.

Der Vortrag lohnt sich schon deshalb, weil man dort sehen kann, dass auch einer im Medienrecht sehr renommierten Kanzlei bei urheberrechtlichen Abmahnungen grobe Fehler unterlaufen können.