Letztes Jahr hatte die Bundeswehr die WAZ verklagt, weil diese eigenmächtig von als Verschlusssache gekennzeichneten Dokumenten veröffentlichte. Diese waren zur Unterrichtung des Parlaments (Bundestag) angefertigt worden. Der Barras sah darin eine Urheberrechtsverletzung. Meine Rechtsauffassung hierzu hatte ich bei TELEPOLIS dargelegt (Die Künstler-Kompanie).
Nunmehr hat das Landgericht Köln tatsächlich entschieden, dass die Variationen, welche die Berichterstatter in ihren genormten Dokumenten machen, ein Urheberrecht im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG begründen können, weil eine persönlich geistige Schöpfung vorliege (Künstler-Kompanie gewinnt erstes Gefecht). Ich vermute mal stark, dass der Feind in Berufung gehen wird.
Doch auch ein anderer Gegner stünde bereit: Aus Solidarität hatte die Piratenfraktion im NRW-Landtag den Leak gespiegelt, den auch im größen Länderparlament interessiert man sich dafür, wenn eine Behörde – wie in diesem Fall wohl geschehen – einem Parlament eine manipulierte Sachlage unterschieben will. Mit Anti-Piraten-Einsätzen hat die Bundesmarine ja inzwischen Erfahrung gesammelt …