Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Erläuterung zur EuGH-Entscheidung zum Einbetten

 

Inzwischen ist auch die Urteilsbegründung des EuGH veröffentlicht. Da ich gerade etwas sehr busy bin, verweise ich auf die Kollegen:

« EuGH: YouTube-Videos dürfen eingebunden werden – Warum man beim Demonstrieren in Köln ein Parkticket haben sollte »

Autor:
admin
Datum:
25. Oktober 2014 um 10:15
Category:
Allgemein,Fotorecht,Internet,Medienrecht,Urheberrecht
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.