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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Weiße Mäuse in geheimer Mission

weissemaeuse

Vor einem Jahr hatte ich zur Freude des Heise-Forums das GCHQ wegen möglicher Verletzung meiner Urheberrechte abgemahnt. Corpus Delicti war mein Frühwerk „Weiße Mäuse“ aus dem Orwelljahr 1984.

Eine Urheberrechtsverletzung wäre nach deutschem Recht allerdings nur dann justiziabel, wäre eine solche auf deutschem Staatsgebiet erfolgt. Das könnte dann der Fall gewesen sein, wenn das GCHQ etwa direkt das von Sylt ins Meer abgehende Kabel angezapft hätte. Allerdings spricht inzwischen viel dafür, dass die Briten gar nicht auf deutschem Gebiet tätig werden mussten, weil dort die deutschen Dienste kooperieren. Deutsche Dienst müssen sich wegen § 45 UrhG nicht um Urheberrecht scheren. Zudem kann das GCHQ mit seinen Anlagen in Menwith Hill auch von der Insel aus einen großen Teil deutscher Telekommunikation erfassen. Damit nicht genug, teilt die NSA ihre in Deutschland abgeschnorchelten Daten mit den Briten, die Mitglied im Five-Eyes-Club sind.

Die natürlich auch satirisch intendierte Abmahnung des GCHQ brachte mir unerwartet große Aufmerksamkeit ein. So berichteten bundesweit etliche Medien, hier in Münster gab es einen Titelseite, Sat.1 schickte sogar ein Kamerateam! Meine seriösen Beiträge hingegen, die ich etwa als damaliger Wahlkämpfer der Piratenpartei zu NSA und GCHQ u.a. in Form von Pressemitteilungen anbot, interessierten leider genau niemanden. Die ganze Tragik der Aufmerksamkeitsökonomie im NSA-Skandal zeigt sich an der erst beim abgehörten Handy der Kanzlerin einsetzende Empörung, obwohl das Telefon eines mächtigen Staatschefs in der Geheimdienstwelt ein denkbar nachvollziehbares Abhörziel darstellt.

Und so tut Taktikerin Ursula von der Leyen gut daran, ihre Beschwerden gegenüber den USA auf das Merkel-Handy zu beschränken, was den Sandal effizienter beerdigt, als es ein Pofalla je könnte.

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Autor:
admin
Datum:
23. Juni 2014 um 11:14
Category:
Allgemein
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