Zwei Wochen vor Weihnachten hatte ein junger Adonis auf seinem Motorrad in der Innenstadt von Münster blank gezogen. Damals hatte ich darauf hingeweisen, dass man den lediglich behelmten Nackedei auch biometrisch identifizieren könnte.
Nunmehr ist ein Verkehrsteilnehmer in Verdacht geraten, jene Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben. Wie der Kollege Burhoff kommentiert können die Untersuchungen auf §§ 81a ff. StPO i.V.m. § 46 OWiG gestützt werden. Mit welchen konkreten Ermittlungsmethoden der Freiköperkulturelle ermittelt werden konnte, will die Polizei derzeit nicht verraten.
Da das Video auch von professionellen Verwertern verbreitet wurde, etwa von TV und Boulevardzeitungen, könnte der Mann beträchtliche Lizenzkosten beanspruchen, mit denen sich etwaige Bußgelder kompensieren ließen … ;-)