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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Springreiterin scheitert an Antragshürde

Die Kollegin Frau Rechtsanwältin Werth hatte am Landgericht Münster eine einstweilige Verfügung gegen einen Reiterverein beantragt, der sich angeblich fehlerhaft geäußert hätte. Den Antrag wies das Landgericht Münster nunmehr jedoch zurück:

Das Gericht sah es nach der mündlichen Verhandlung nicht mehr als glaubhaft an, dass die Äußerung falsch verstanden werden könnte. Lauterbach hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass er die Äußerung nur in Verbindung mit der Klarstellung wiederholen werde, dass die Gutachten sich auftragsgemäß lediglich mit den technischen Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten einer Kontaminierung des Pferdes über das Tränksystems des Stalls der Reiterin befasst haben, nicht jedoch mit den anderen Möglichkeiten der Kontamination des Pferdes über die Gitterstäbe zur Nachbarbox oder durch eine gezielte Medikation.

Sieht nach einem Kunstfehler im Unterlassungsantrag aus. (Das werde ich nur um Zusammenhang mit diesem Blogpost wiederholen …)

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