Manchmal wollen Rechtssuchende die Anwaltskosten sparen, indem sie in Foren oder bei bloggenden Rechtsanwälten ihre konkreten Fragen als solche „aus allgemeinem Interesse“ tarnen. Gestern etwa fragte ein Außerirdischer beim Kollegen Udo Vetter:
Ich habe mal eine Frage aus purem Interesse heraus.
Wenn Supermans Raumschiff nicht in Smallville Kansas, sondern in
Buxtehude gelandet wäre, würde er als illegaler Einwanderer gelten?Ist er gemäß deutschem Recht eine natürliche Person und unterliegt damit denselben Rechten und Pflichten wie ein Homo Sapiens?
Oder wäre das deutsche Recht (wie das US-Recht sicherlich auch) gar
nicht wirklich vorbereitet auf diese Frage?
Grundsätzlich sind hierzulande nur geborene Menschen rechtsfähig, vgl. § 1 BGB, Art. 1 GG.
Nun fragt sich, wie „Mensch“ zu definieren ist. Intelligenz gehört nicht zu den Kriterien, wie man am jüngsten Ergebnis der Bundestagswahl sehr schön sehen konnte. Man wird mindestens solche Wesen als Menschen gelten lassen müssen, mit denen man in „Zehn Vorne“ ein romulanisches Ale trinken gehen könnte. Den Anspruch auf Rechtsfähigkeit kann man allerdings nicht auf humanoide Lebensformen beschränken, weil dies ein unsachliches Kriterium wäre, zumal zu hoffen ist, dass das Universum höher entwickelte Spezies hervorgebracht hat als solche, die Dieter Bohlen zum erfolgreichsten Sachbuchautor gemacht haben.
Künstliche Lebensform (Droiden, Replikanten) sind allerdings nicht rechtsfähig. Abgrenzungsschwierigkeiten könnte es bei den zufällig entstandenen Naniten geben. Das Kristallwesen wäre zwar als Lebensform anzuerkennen, hätte allerdings bei der Ausländerbehörde keine Chance, da es nach § 125 StGB auffällig gewesen ist. Insekten, egal welcher Größe, gelten demgegenüber als Tiere und sind damit bislang nicht rechtsfähig, § 90a BGB. Tödliche Wolken scheiden ganz aus.
Von der Frage des Ausländerrechts zu trennen ist natürlich die der friedlichen Co-Existenz. Auch für Aliens muss in diesem Universum Platz sein.