Wie berichtet, hatte der Gaukler Stefan „Hochstapler“ Sprenger wegen eines Spaß-Doktortitels “Doktor der Unsterblichkeit” Stress bekommen. Das Amtsgericht Lübeck hat nunmehr letzte Woche den (nicht von mir vertretenen!) Gaukler zu einer Geldstrafe von 300,- € wegen verurteilt. Es bestünde Verwechslungsgefahr, es handele sich nicht um einen Scherz und unterstütze auch nicht sein künstlerisches Handeln als „Hochstapler“. ;-) Der Fall ist allerdings im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen den Anbieter dieser Titel zu sehen, der durchaus eine Verurteilung verdiente.
Wenn ich hier schon PR für Zauberer mache, dann richtig:
Auf freiem Fuß befinden sich zwei andere magische Mandanten von mir, die bislang auch noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Gestern hatten sie Premiere ihrer neuen Deutschland-Tournee, die mit dieser originellen wie spektakulären Performance beginnt.