Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Qualitätsdrogen

Der WDR meldet heute den skurrilen Fall eines jungen Mannes, der sich ausgerechnet auf der Polizeiwache über die mangelhafte Qualität einer Droge beschwerte. Statt des erhofften Verbraucherschutzes handelte er sich ein BTM-Verfahren ein.

So lustig das sein mag, aber tatsächlich wäre Qualitätssicherung auch im Drogenbereich sinnvoll, denn kein Konsument weiß, welche Qualität er bekommt und wie oft der Stoff schon gestreckt wurde. Wer letzteres gewohnt ist, riskiert eine unfreiwillige Überdosis. Viele der  sogenannten „harten“ Drogen wären medizinisch betrachtet kaum gefährdend, wäre sie rein. Schon aus diesem Grund wäre es sinnvoll, Drogen aus der Apotheke zu beziehen.

Ein Mensch, der süchtig ist, ist nicht frei. Allerdings zeigt ein Jahrhundert an Erfahrung mit Prohibition, dass diese nicht nur nicht funktioniert, sondern im Gegenteil den Marktpreis stützt. In Portugal hatte man mit der Freigabe von Drogen sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Beschaffungskriminalität wurde über den ungleich geringeren Preis ausgetrocknet, die Zahl der Drogentoten sank. Auch das „Anfixen“ macht keinen Sinn, wenn man kein Geschäft damit machen kann. Der tatsächliche Herstellungspreis für Drogen liegt unter einem Prozent des derzeitigen Marktpreises.

 

« Elmar Theveßen gibt Snowden Ratschläge – Die Rommels und die Zauberer »

Autor:
admin
Datum:
7. November 2013 um 13:24
Category:
Allgemein,Politik,Strafrecht
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.