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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


„Dr. h.c. of Immortality“

Ein Zauberkünstler hat aktuell juristische Probleme, weil er einen „akademischen“ Titel verwendet hat: „Doktor der Unsterblichkeit“. Die Staatsanwaltschaft Lübeck hatte nichts Besseres zu tun, als dem Gaukler Stefan Sprenger, der unter der Domain derhochstapler.de firmiert, die irdischen Folterinstrumente zu zeigen. Am 20. November muss der Frankfurter zum Amtsgericht Lübeck. Ich werde berichten … ;-)

Mitte der 90er Jahre hatte ich in Saarbrücken den Fall eines Kabarettisten beobachtet, den man wegen seines Künstlernamens „Dr. K. Odie“ vor den K. Di zerrte. In zweiter Instanz sprach ihn das Landgericht Saarbrücken frei. Der wurde schlussendlich von einem „Prof. Dr.“ verteidigt, der diesen Titel führen durfte.

Falls der der Hochstapler ins Loch geworfen werden sollte, werden natürlich skrupellose Kollegen profitieren …

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Autor:
admin
Datum:
29. Oktober 2013 um 12:03
Category:
Allgemein,Die lieben Kollegen,Strafrecht
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. “Doktor der Unsterblichkeit” gestorben » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] “Hochstapler” Sprenger wegen eines Spaß-Doktortitels “Doktor der Unsterblichkeit” Stress bekommen. Das Amtsgericht Lübeck hat nunmehr letzte Woche den (nicht von mir vertretenen!)  Gaukler  zu […]

    #1 Pingback vom 05. Dezember 2013 um 20:41

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