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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


18. August 2013

Mimimi mit dem Technoviking

Die Legal Tribune Online hat mich gebeten, rechtliche Risiken bei Internetmems zu skizzieren. Anlass war das Urteil des Landgerichts Berlin zum Technoviking. Für den Titel „Mimimi mit Mems“ beanspruche ich natürlich Titelschutz! ;)

 

17. August 2013

LG Berlin: Geldentschädigung für Sarrazin

 

Gestern wurde über das Urteil des Landgerichts Berlin berichtet, das eine abfällige Äußerung eines Journalisten über den hochkontroversen SPD-Politiker und Hobby-Ethnologen Thilo Sarrazin verbot. Dieser hatte geschrieben:

„Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.

Dass die grenzwertige Äußerung verboten wurde, ist jetzt nicht so überraschend, denn Maßstab für Gerichte ist insoweit Artikel 1 GG, der eine Mindestachtung vor der Menschenwürde gebietet. Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist auch der Gesundheitszustand geschützt, den grundsätzlich niemand der Öffentlichkeit offenbaren muss. Spekulationen und Gerüchte über einen Schlaganfall könnten zulässig sein, wenn hierfür äußerliche Anzeichen wahrnehmbar sind, etwa Gesichtslähmung, Sprechprobleme oder inhaltlicher Stuss, allerdings nur unter Wahrung gewisser journalistischer Sorgfaltspflichten.

Vorliegend ging es aber weniger um eine medizinische Berichterstattung, vielmehr wünschte der Autor seinem Gegner öffentlich den Tod und ergötzte sich an dessen vermeintlichen Siechtum. Die Belustigung über körperliche Leiden und ein Todeswunsch sind nun einmal objektiv gesehen sehr verletzend und verlassen den Konsens der Menschenwürde. Das ginge allenfalls als Satire durch, wofür jedoch nichts zu erkennen ist, zumal in einer mit „Das ist nicht witzig“ überschriebenen Kolumne. Auch in einer temperamentvoll geführten politischen Auseinandersetzung kann man sich eleganter verhalten, man muss sich ja nicht wirklich auf das Niveau eines Gegners herab begeben.

Bemerkenswert ist allerdings, dass das Landgericht Berlin nicht nur die Äußerung verbot, sondern auch eine Geldentschädigung zugesprochen hat. Dieser vulgo als „Schmerzensgeld“ bezeichnete presserechtliche Anspruch soll einen Ausgleich schaffen, wenn ein Persönlichkeitsrecht so intensiv verletzt wurde, dass der Eingriff nicht mehr mit einem Unterlassungsanspruch und dem prozessualen Sieg insoweit kompensiert werden kann. Die Beträge werden hoch bemessen, um zu verhindern, dass etwa die Boulevardpresse kalkulierte Tabubrüche „aus der Portokasse“ finanziert. Der Verlag muss nun 20.000,- € überweisen.

Geldentschädigung gibt es in der Praxis vor allem dann, wenn ein Beitrag die Sexualsphäre thematisiert, etwa eine Techtelmechtel oder eine Schwangerschaft behauptet, denn das geht nun einmal die Öffentlichkeit nichts an. Die Frage nach dem Wahrheitsgehalt stellt sich in solchen Fällen allenfalls zweitrangig. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob der Betroffene ein Sympathieträger ist oder eben ein …, äh …, Sarrazin. Auch ein provokantes, polarisierendes Auftreten in der Öffentlichkeit rechtfertigt eine krasse Reaktion grundsätzlich nur in Bezug auf das Thema und die Person, wozu ein angeblicher oder tatsächlicher Schlaganfall aber eher nicht gehört. Dass inzwischen auch der Autor seinem Frevel abschwor, indem er kundtat,

„dass ich jedem ein möglichst langes Leben frei von Krankheit wünsche, gerade auch erfolgreichen Buchautoren, Letzteren allein schon deshalb, weil sie damit die Chance gewinnen, etwas dazuzulernen und von Irrtümern abzulassen“,

reichte dem Gericht offenbar nicht aus.

Ob die zugesprochene Geldentschädigung Bestand hat, wird man sehen, denn die verurteilte Zeitung ist nicht dafür bekannt, presserechtlich vorschnell aufzugeben. So hatte sie etwa gegen Sarrazin erfolgreich die folgende Äußerung verteidigt:

„Sarrazin wird inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss… fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist?“

Der Vergleich ist zwar deftig, aber eine Persönlichkeitsrechtsverletzung Sarrazins, dessen Funktion in der Medienlandschaft mit dem Bild treffend umschrieben wird, vermag ich nicht zu erkennen. Beleidigt dürften sich allenfalls betagte Sexarbeiterinnen fühlen, wenn man sie mit Sarrazin vergleicht …

12. August 2013

LG Hamburg: Puffgänger ja – LG München: Sackrileck nein

 

Die Hamburger Humorwächter vom Land- und Oberlandesgericht haben letzten Samstag Kurt Krömer gewähren lassen, der den katholischen Dampfplauderer Herrn Matthias Matussek in seiner Satire-Sendung in Minute 20 als „Pöbelhans“, „Pöbler“ und „hinterfotziges Arschloch“ begrüßte. Medienprofi Matussek hatte daraufhin zunächst mitgeblödelt und versucht, für sein neuestes überflüssiges Prozess „Schleichwerbung“ (Krömer) zu machen. Matussek hatte sich vom Showmaster zur Reaktion „Blöde Sau“ provozieren lassen. Als Matussek das Thema „Rotlicht“ vorgab, fragte Krömer, ob Matussek „Puffgänger“ sei. Krömer outete sich als Puffgänger und vereinbarte mit Mary Roos einen gemeinsamen Puffbesuch nach der Aufzeichnung. Dann setzte er noch eins drauf und behauptete, in Matusseks Buch stünde, dieser sei ein „regelmäßiger Puffgänger“. Auch über Gott entspann sich ein frommer Dialog.

Matussek konterte dies mit „Unverschämtheit“ war daraufhin zur Hamburger Pressekammer gepilgert, die sich letztes Jahr in Sachen Papst ./. Titanic lächerlich machte. Doch weder die Käfer-Kammer, noch der Buske-Senat gaben dem Journalisten eine einstweilige Verfügung. Das ist auch völlig klar, denn 750 m vom Westflügel des Landgerichts Hamburg, wo die Pressekammer untergebracht ist, stößt man auf die Reeperbahn, wo regelmäßige Puffgänger anzutreffen sind. Außerdem liegt Hamburg im protestantischen Norden, da hätte der katholische Frömmler sich besser woanders hin gewendet.

UPDATE: Eine Entscheidung hat das OLG wohl erst am Mittwoch, den 14.08. getroffen. Hätte das OLG zu einer andere Rechtsauffassung tendiert, so wäre es vermutlich schon vor Ausstrahlung eingeschritten.

Zu empfehlen ist insoweit das katholische Bayern, wo Kirchenexperte der SÜDDEUTSCHEN Matthias Drobinski eine einstweilige Verfügung gegen die Satire-Zeitung „Eulenspiegel“ erwirkte. In einer Satire „Sackrileck“ über die Schwulen-Lobby im Vatikan hatte das Blatt ihn und seinen Kollegen von der BILD irgendwie nicht nett bezeichnet. Selbst Heribert Prantl, der sich ganz gerne einmal für die Pressefreiheit stark macht, ermutigte Drobinski, sein Persönlichkeitsrecht zu wahren. Es scheint sich tatsächlich eher um Pennälerhumor gehandelt zu haben. Eulenspiegel-Chef Gregor Füller kommentierte lässig:

„Im Nachhinein muss ich gestehen, dass es natürlich aus Marketinggründen schöner wäre, wenn ich einen anderen Namen gewählt und sich dadurch eine wichtige Persönlichkeit verletzt gefühlt hätte statt Herr Drobinski“, sagt Füller.

Snowden: Wo bleibt eigentlich der Protest der Künstler?

 

Als vor Jahrzehnten erst Gandhi und dann Mandela von den Regierungen des Vereinigten Königreichs und den Vereinigten Staaten von Amerika als „Terroristen“ bezeichnet wurden, versagten die Künstler und sonstigen Intellektuellen ihren Staatschefs die Gefolgschaft und solidarisierten sich mit ihnen. In den 1980ern gehörte es unter Musikern beinahe zum guten Ton, sich in der deutschen Friedensbewegung zu engagierten. Als es in der DDR rumorte, stellten sich auch dort populäre Künstler an die Spitze des Protests. Als es zu einer neuen Welle der Ausländerfeindlichkeit in Deutschland kam, rockte man gegen Rechts.

Während der Snowden-Enthüllungen, von der wir alle betroffen sind (ich schätze, Sie sitzen gerade an einem Rechner und haben ihr Handy in Reichweite), blieben unsere Künstler bislang erstaunlich ruhig. Die US-Regierung bezeichnet Hacker, aber auch Hacktivisten als „Terroristen“. Es gibt durchaus ernst zu nehmende Personen, die solche „Terroristen“ für vogelfrei erklären. In Paskistan wurden bereits Tausende Menschen aufgrund irgendwelcher „Verdachtsfälle“ per Hellfire-Raketen abgeschossen, ohne dass sie sich gegen Anschuldigungen verteidigen konnten. Dabei wurden viele Außenstehende getötet, darunter Hunderte Kinder. Daten töten.

Wir haben bislang keine Protest-Hymne, keine Sängerin stellt sich an die Spitze der Empörung, sogar die ganzen Kabarettisten haben offenbar Sommerpause. Ach ja: Als letztes Jahr während des NRW-Wahlkampfs etliche Künstler ihre vermeintlichen Vermögenschancen durch die Piraten bedroht sahen, hat dieser Wahn binnen weniger Tage 10.000 Urheber zu einer Unterschriftenseite mobilisiert.

9. August 2013

Siegfried Kauder, Popcorn-Christdemokrat

 

Siegfried Kauder, Noch-Mitglied der Christdemokraten, produziert gerade mächtig Popcorn. Kauder ist nicht irgendwer, etwa ein Vorstandsmitglied einer kleinen Partei oder so, sondern war immerhin Vorsitzender des BND-Untersuchungsausschusses („Kurnaz-Untersuchungsausschuss“). Dort hatte er sich eher staatstragend als kritisch gebärdet und die Staatsanwaltschaft unterstützt, als diese in fragwürdiger Weise gegen Journalisten wegen Enthüllungen ermittelte.

Doch nun macht der verdiente Parteisoldat im eigenen Lager Ärger. So hatten sich die Christdemokraten in Kauders Wahlkreis Donaueschingen erdreistet, für die Bundestagswahl jemand anderes aufzustellen. Siggi hatte sich durch ein merkwürdiges Hausverbot gegenüber einer ehemaligen Kreisgeschäftsführerin unbeliebt gemacht und außerdem die Junge Union als „keine Organisation der CDU“ bezeichnet. Nachdem sich die Donaueschinger Christdemokraten nicht umstimmen ließen, tritt Siggi nun in seinem Wahlkreis als Einzelbewerber an, was natürlich die Wahlchancen der Donaueschinger CDU-Wählerschaft kanibalisiert.

Nachdem selbst der eigene CDU-Bruder mit Siggi brach und man ihm einen Parteiaustritt nahelegte, steht nun mit Segen von Schäuble ein Parteiausschlussverfahren an. Über einen solchen Ausschluss müssen nach § 10 Abs. 5 PartG die Schiedsgerichte der Parteien entscheiden. Da ich selbst Mitglied eines solchen Schiedsgerichts einer Partei bin, habe ich an dem Fall auch ein gewisses fachliches Interesse. Für einen Parteiausschluss reicht es nicht etwa aus, wenn man sich unbeliebt macht, vielmehr ist nach § 10 Abs. 4 PartG erforderlich, dass das Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

Siggi Kauder indes bestreitet, auf den Kopf gefallen zu sein, sodass für sein Verhalten also Vorsatz anzunehmen ist. Ein parteischädliches Verhalten ist allerdings eher einem anderen Sachverhalt zu entnehmen: So hatte sich Kauder dieses Jahr für das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ausgesprochen. Für die Partei der schwarzen Kassen könnten derartige Ungeheuerlichkeiten zweifellos einen schweren Schaden bedeuten. Wie steht man denn jetzt etwa vor dem Koalitionspartner FDP dar? Letztes Jahr hörte sich der Mann noch ganz anders an:

 

8. August 2013

Abhören in Deutschland

 

Am Sonntag startet um 16.00 Uhr in der NRW-Wahlkampfzentrale, Suitbertusstr. 149, 40223 Düsseldorf, eine Vortragsreihe der NRW-Piraten über Überwachung, die jeweils von einer Kryptoparty ergänzt wird.

Ich werde dort über die Geschichte des Abhörens in Deutschland sprechen, die dank der Recherchen von Prof. Foschepoth für Westdeutschland neu geschrieben werden musste. Derzeit ändert sich der Forschungsstand täglich. So wurden letzte Woche die von Foschepoth entdeckten Verwaltungsvereinbarungen zum G-10-Gesetz von 1968/69 gegenüber Großbritannien und den USA gekündigt, Anfang dieser Woche gegenüber Frankreich. Damit haben die drei Siegermächte scheinbar keine eigenen Überwachungsansprüche und -Rechte.

Die Realität sieht allerdings anders aus, denn einerseits waren diese Abkommen seit Jahrzehnten u.a. technisch überholt, andererseits haben die Siegermächte aufgrund des nach wie vor gültigen Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut Anspruch auf engste Kooperation. Nach Foschepoth ändert sich daher nichts.

Derzeit liegt der Schwarze Peter beim vormaligen Kanzleramtsminister und Schlapphutkoordinator Steinmeier, der 2002 im Zuge der 9/11-Paranoia ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen NSA und BND zu verantworten hatte. Dessen „Verdienste“ werden wiederum relativiert, weil man ja das Ausmaß nicht hätte absehen können, und hätte denn nicht jeder an seiner Stelle und überhaupt! Eine aktuelle verfassungsrechtliche Würdigung der politischen Fehlleistungen bietet der Kollege Prof. Nico Härting.

 

6. August 2013

Filesharing: Gute Nachrichten für Vodafone-Kunden!

Menschen, die das Pech hatten, sich auf die Firma Vodafone einzulassen, und die dann plötzlich Post vom Filesharing-Abmahnanwalt bekommen haben, dürfen sich über weitere Verteidigungslinie freuen:

Wurde jemand beschuldigt, von seinem Anschluss aus gefileshared zu haben, gehörte zur Standardverteidigung, man könne ja nicht ausschließen, dass Hacker sich Zugang verschafft und den Film oder Song eigenmächtig gesaugt haben. Dem breiten Grinsen des Anwalts folgte vermutlich eher ein müdes Lächeln des Richters, denn mathematisch gesehen ist die WLAN-Codierung bei vernünftiger Wahl eines ungewöhnlichen Passwords als sicher einzustufen. Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Bruteforce-Atacke ist homöopathisch gering.

Doch gestern nun meldete das Bundesamt für Sicherheit, dass die weißen Plastikboxen sehr wohl zu hacken sind. Betroffen sind

  • Vodafone EasyBox 802
  • Vodafone EasyBox 803 (mit Produktionsdatum vor August 2011)

Ein entfernter Angreifer hat mit Kenntnis der MAC-Adresse (per WLAN ohne weitere Authentisierung auslesbar) bei den betroffenen Routern im Auslieferungszustand die Möglichkeit, die standardmäßig eingestellte WPS-PIN sowie das Passwort der WLAN-Verschlüsselung zu ermitteln und somit per WLAN Zugriff auf das interne Netz zu erlangen. Dies erlaubt u. a. das Ausspähen von Informationen und die missbräuchliche Nutzung der Internetverbindung.

Tja, …

Außerdem hat die NSA Ihre Login-Daten, der BND vielleicht auch, Vodafone dürfte jedenfalls die standardmäßig eingestellte WPS-PIN kennen.

4. August 2013

Das Abhören geht auch ohne Zusatzabkommen weiter

Die Atmosphäre auf Hacker-Camps ist schon etwas außergewöhnliches. Während man beim Campen normalerweise eher low tech unterwegs ist und gegen die Elemente wie Sonne, Wasser und Wind kämpft, stehen hier die Zelte voller IT. Strom und Netzzugang haben hier auf der OHM2013 höchste Priorität. Angeblich steht den 3.000 Hackern im niederländischen Alkmar auf der Wiese eine größere Bandbreite zur Verfügung als Afrika (habe ich jetzt mal nachgeplappert, ohne den Vergleich genau verstanden zu haben …). Aus jedem der Villages dröhnt eine andere Musik, Quadrokopter schwirren durch die Luft, alle 100 m zieht einem der Geruch einer in den Niederlanden besonders typischen Rauchware in die Nase. Bei den denkbar unterschiedlichen Typen fallen nicht einmal Crossdresser auf. Als die Hitze Mitte der Woche ihren Höhepunkt hatte, lief ein Althippie auch bei offiziellen Programmteilen nur mit einer knappen Unterhose bekleidet herum, übrigens ein namhafter Krypto-Entwickler.

Zu Beginn des Camps verteilten Hacktivisten kleine Aufkleber, mit denen Kameras an Handys und Rechnern abgeklebt werden können. Auch habe ich hier mehrere Leute getroffen, die aus Sicherheitsgründen überhaupt keine Handys verwenden. Das mag zunächst paranoid erscheinen, doch am Freitag meldete das nicht für Verschwörungstheorien bekannte Wallstreet Journal, dass sogar das FBI es praktiziert, Kameras und Mikrofone etwa auf Androidgeräten zu aktivieren. Ich habe übrigens seit meiner Anwesenheit auf dem Camp den Eindruck, dass sich mein Akku schneller als gewöhnlich lehrt, … ;)

Ende der Woche hatte die Bundesregierung verkündet, die Abhör-Zusatzabkommen zum Truppenstatut von 1968, die angeblich ohnehin gegenstandslos geworden seien, seien gegenüber Großbritannien und den USA aufgekündigt worden. Tatsächlich aber geht das Abhören heiter weiter. Denn die eigentliche Rechtfertigung beruht auf einer nur für Eingeweihte erkennbaren Formulierung im Truppenstatut, das durch die Zusatzabkommen konkretisiert wurde. Die Gewährleistung von Sicherheit der hier stationierten alliierten Streitkräfte war die Begründung für die Abhörrechte. Da das Truppenstatut aber nach wie vor in Kraft ist, dürfen laut Foschepoth die Geheimdienste der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Bundesrepublik auch weiterhin völlig legal Internet und Telefonate überwachen:

„Wir sind weiterhin verpflichtet, alle Informationen den Alliierten zur Verfügung zu stellen, auf engste Weise mit ihnen zusammenzuarbeiten. Aber auch die Alliierten sind weiter befugt, in Deutschland selbständig nachrichtendienstlich tätig zu werden.“

Definitiv gibt es hier auf der OHM2013 auch Geheimdienstler, nämlich ehemalige Angehörige dieser Branche, die aus Sorge um die Bürgerrechte zu Whistleblowern wurden. Die Experten warnten eindringlich vor dem Überwachungsstaat.

2. August 2013

Whistleblower auf der OHM2013

Derzeit treffen sich die etliche Hacker auf dem niederländischen Hackercamp OHM2013. Die europäische Hackerszene gilt als überwachungskritisch, während in den USA, wo zeitgleich die berüchtigte Black Hat-Convention stattfindet, viele Hacker für die Regierung arbeiten. Für Kontroverse sorgte die Beteiligung der Sicherheitsfirma Fox IT auf der OHM, da diese auch für die Regierung arbeitet. Aus Protest bleiben insbesondere viele deutsche Hacker fern, die 3.000 Tickets sind jedoch auch so ausverkauft.

Auf der OHM wird ein Großteil der Vorträge von politischen Aktivisten gehalten. Mich persönlich faszinieren besonders die hier anwesenden ehemalige Geheimdienstler, die ihren Arbeitgebern aus Überzeugung den Rücken gekehrt haben und zu Whistleblowern geworden sind, darunter Ray McGovern (CIA), Annie Machon (MI5), Colleen Rowly (FBI), Thomas Drake (NSA) und Jesselyn Radack (State Department). Die ehemaligen Kollegen verfolgen Edward Snowdens Enthüllungen sehr aufmerksam und zollen ihm großen Respekt. Zu den pfeifeblasenden Spionen ein andermal mehr.

1. August 2013

Es bleibt zu ruhig …

 

Was wir gestern von Edward Snowden gehört haben, sorgt unter den Hackern hier auf der OHM2013, wo ich mich gerade befinde, für angeregte Diskussionen. Während ein Großteil der technischen Möglichkeiten von Experten immer wieder berichtet oder geargwöhnt wurden, versteht keiner, wieso unser Staat seine Bürger (und politischen Entscheidungsträger!) so freiwillig und umfassend an eine fremde Macht verrät. Es ist noch viel zu ruhig. Bei weitem …

Vielleicht sind es tatsächlich diese Hacker hier, die Open Source Security entwickeln und uns damit unsere Privatsphäre und Unabhängigkeit wenigstens teilweise wieder zurückgeben. Wir leben in interessanten Zeiten.