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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Deutsche Bank: Kartoffelsuppe statt Erbsensuppe

Die Deutsche Bank achtet stets auf gute Presse. So wollen sich die edlen Banker nicht nachsagen lassen, sie hätten bei ihrer Hauptversammlung die verehrten Aktionäre mit ordinärer Erbsensuppe abgespeist, vielmehr beköstigte man die Geldgeber mit vorzüglicher Kartoffelsuppe. Mitgekocht hat dann wohl auch der Presseanwalt, denn so ist auf SPON zu lesen:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels hieß es, zum Mittagessen habe es unter anderem Erbsensuppe gegeben. Das ist falsch. Es handelte sich um Kartoffelsuppe. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Der Autor hat die Suppe nicht selbst probiert, sondern lediglich vom äußeren Anschein auf den Inhalt geschlossen.

Den qualitativen Unterschied zwischen Erbsen- und Kartoffelsuppe habe ich noch nicht so recht durchschaut. Vielleicht ist die Hülsenfrucht den Geldzählern nicht fein genug, weil diese traditionell auch bei Volksfesten gereicht wird. Allerdings wirkt Kartoffelsuppe nicht ernsthaft eleganter, so dass die Aussage wohl wertneutral sein dürfte. Dem SPIEGEL-Journalist wird der Fehler wohl deshalb unterlaufen sein, weil die Presse hoffentlich was noch Besseres zu Futtern bekommen hat.

Nicht angegriffen worden zu sein scheint jedoch die Darstellung, die Führungsriege um Anshu Jain, Fitschen und Achleitner habe sich derweil mit Keksen und Kaffee begnügen müssen – was ich persönlich für angreifbarer halte, da die Chefbanker mit einiger Sicherheit über das nötige Kleingeld verfügten, um sich eine Pizza ins Haus kommen zu lassen, so dass von „müssen“ keine Rede sein kann.

Falls Sie in einer Stadt leben sollten, in der viele Aktionärshauptversammlungen abgehalten werden, rate ich zu einem Portfolio aus sogenannten „Fressaktien“. Nach dem Aufstoßen kann man die wieder abstoßen …  ;)

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Autor:
admin
Datum:
29. April 2013 um 11:18
Category:
Allgemein,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Pressefreiheit
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