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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Gesetzgeberischer Terror

Kurz nach den Anschlägen in Norwegen erklärten etliche „Experten“ zum Teil „mit Sicherheit“ Islamisten zu den Tätern. In Wirklichkeit war der Terrorist ein konservativ-katholischer Extremist. Das zivilisierte Norwegen hatte damals mit großer Besonnenheit reagiert und sich nicht psychologisch terrorisieren und in eine Überwachungsgesellschaft zwingen lassen. Ich verneige mich vor solchen Politikern.

Deutschland leidet ebenfalls unter einem konservativ-katholischen Extremist, nämlich unter dem Ex-Zeitsoldaten Hans-Peter Uhl. Nachdem die Rote Gefahr in den 1990er Jahren gebannt schien, betätigt sich der Mann bisweilen als Verschwörungstheoretiker und fordert immer neue Sicherheitsgesetze, mit denen Bürgerrechte eingeschränkt werden. Uhl, der nicht gerade durch IT-Kompetenz aufgefallenen war,  jedoch ausgerechnet die Leute vom CCC als „Pseudo-Computerexperten“ bezeichnet hatte, nannte seinerzeit „jede Rede von ‚Zensur‘ oder ‚Freiheitsbeschränkung‘ pervers.“ Leider ist dieser offenbar nicht ganz orientierte Mann nicht Vorsitzender eines oberbayerischen Stammtischs, sondern der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Wie sich nun in Italien herausstellt, wo man die Netzsperren tatsächlich eingeführt hat, bewahrheiteten sich die Horrorszenarien, vor denen die Bürgerrechtler gewarnt hatten: Die aufgebaute Netzinfrastruktur wird eingesetzt, um Urheberrechtsverstöße zu bekämpfen – und um politische Informationen zu zensieren, gestern etwa Indymedia. Es ist vor allem der Piratenpartei Deutschland zu verdanken, dass diese 2009 den konventionellen Parteien 2% ihres Machtanspruchs streitig machte, was zur parteiübergreifenden Rücknahme des im Übrigen wohl verfassungswidrigen Gesetzes führte.

Wie diese Übersicht verdeutlicht, hat die SPD jede Sauerei zum Abbau der Bürgerrechte mitgemacht, obwohl es hierzu keinen Anlass gab. Seit 20 Jahren gab es in Deutschland keine dem Linksterrorismus oder Islamisten zugeschriebenen Anschläge, solche hätten auch nicht durch Überwachungsgesetze verhindert werden können. Zur Aufklärung oder gar Verhinderung der NSU-Mordserie waren die Instrumente offensichtlich untauglich.

Nun also dürften die – nach wie vor nicht zugeordneten – Anschläge in Boston neuen Wind in die Segel der Terrorhysteriker blasen. Es wird daher schwierig sein, den Vertretern der beiden Volksparteien im Bundesrat ihre unsägliche Bestandsdatenauskunft auszureden. Wer sich noch nicht sein Hirn hat vergiften lassen, dem empfehle ich zur qualifizierten Meinungsbildung diese aktuellen Stellungnahmen:

« Uhl fordert Vorratsdatenspeicherung – Bundeswehr schießt mit urheberrechtlichen Abmahnungen »

Ein Kommentar

  1. Der Weg in den Überwachungsstaat | Meine Sicht der Dinge

    […] http://www.kanzleikompa.de/2013/04/17/gesetzgeberischer-terror/ […]

    #1 Pingback vom 18. April 2013 um 17:22

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