Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Hessische CDU ./. Hessische Piraten: Schwarze Socken

Die CDU Hessen hatte Anfang Dezember ihre aus den 1970ern stammende Cold War-Kampagne „Komm aus deiner linken Ecke“ exhumiert. Diese grottig-provinzielle Nummer, die an sich schon Realsatire war, nahmen die hessischen Piraten zum Anlass, die Kampagnen-Website der CDU zu parodieren. Dabei kopierten die Piraten auch das Logo mit dem Schriftzug „CDU Hessen“. Das wiederum fanden die hessischen Christdemokraten nicht witzig. Man war sauer darüber, dass die Piraten sich den Namen der CDU Hessen angemaßt hätten. Allerdings war die Website unschwer als Parodie zu erkennen.

Nachdem die Piraten ihren Spaß – und natürlich auch Medienaufmerksamkeit – gehabt hatten, änderten sie auf die Kritik der CDU hin ihre Website. Dennoch forderten die Christdemokraten zusätzlich über ihren Anwalt im Wege einer anwaltlichen Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem begehrten sie die Abmahnkosten. Damit nicht genug, nahmen die gekränkten Christdemokraten einen Piraten persönlich in die Haftung.

Doch Piraten lassen sich jedoch nur ungern abmahnen. So gaben denn auch die hessischen Piraten ein gutes Vorbild und nahmen für sich das Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch, das auch die Freiheit zur Satire beinhaltet, und die geht nun einmal sehr weit. In den Verhandlungen zeigte sich der CDU-Anwalt allerdings unnachgiebig und kündigte stur einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an. Doch auch von diesem Säbelgerassel ließen sich die hessischen Piraten nicht irritieren. Ich habe dann im Auftrag vorsorglich bei diversen für entsprechende Querulanz anfälligen Gerichten sozusagen „Tretminen“ hinterlegt, nämlich sogenannte „Schutzschriften“. Nach dem „Hase-und-Igel-Spiel“ kann man nämlich einer drohenden einstweiligen Verfügung zuvorkommen, indem man seine Sicht der Dinge vorab bei Gericht einreicht, die dann im Falle eines Eingangs eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung berücksichtigt werden muss. Außerdem löst derartiges bei einem erfolglosen Angriff zusätzliche Kosten aus … ;-)

Leider hat sich die CDU von meiner vorgerichtlichen Argumentation offenbar bekehren lassen und den hessischen Piraten leider keine weitere PR mehr geliefert. Heute nun, als die gerichtsübliche Ausschlussfrist für die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung auslief, erklärte der Anwalt der Christdemokraten sinngemäß, man werde die Angelegenheit wegen der prompten Änderung der Website nun auf sich beruhen lassen. Man werde jedoch künftige der CDU Hessen „untergeschobene Äußerungen“ nicht hinnehmen und insbesondere den als Admin-C fungierenden Pirat persönlich in Anspruch nehmen.

Es sieht nicht so aus, als ob die hessischen Piraten deswegen schlaflose Nächte hätten … ;)

« Käufliche Ex-Minister – Oups! Hier wird ja mitgelesen … »

Autor:
admin
Datum:
16. Januar 2013 um 01:14
Category:
Abmahnung,Allgemein,Internet,Medienrecht,Politik,PR,Pressekammer,Zensur
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

2 Comments

  1. Wochenrückblick 01.01.2013 – 15.02.2013 « Sikks Weblog

    […] Hessische CDU ./. Hessische Piraten: Schwarze Socken » Rechtsanwalt Markus Kompa […]

    #1 Pingback vom 16. Februar 2013 um 00:35

  2. Streit um Wahlplakate » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] vom politischen Gegner inhaltlich angegriffen. So ließ etwa die CDU Hessen 2013 allen Ernstes eine Parodie ihres Wahlplakats anwaltlich abmahnen, knickte dann aber […]

    #2 Pingback vom 17. April 2019 um 10:04

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.