25. Dezember 2012
Im Sommer diesen Jahres war ich in der Verlegenheit, einen Prozess finanzieren zu müssen, der seiner Natur nach nur in Karlsruhe Aussicht auf Erfolg hat. Gegner war der ehrenwerte Krebsbehandler Dr. Klehr. Eigentlich hatte ich nur mit überschaubarer Unterstützung gerechnet, welche die jeweils aktuelle Instanz mitfinanzieren würde. Nachdem innerhalb weniger Tage rund 40.000,- € auf meinem Konto landeten, stellten sich ungeahnte Herausforderungen. So gilt es, 1.500 Eingänge mit jeweils unterschiedlichen Beträgen zu verwalten, von denen ein Großteil verfügt hat, dass sie im Erfolgsfalle in einen Fonds überführt werden sollen, der ähnliche Prozesse finanziert, während andere, wie ja die Ansage war, ihren Einsatz gerne zurück hätten. Da ich ein chronisches Zeitdefizit habe und ungern fremdes Geld bei mir rumliegen habe, wollte ich das über einen gemeinnützigen Verein abwickeln lassen. Es stelle sich jedoch heraus, dass das ideelle Fördern fremder Prozesse nicht als steuerbegünstigter Zweck gesehen wird, ein Verein also ggf. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen müsste, was nicht der Zweck der Prozessfinanzierung war. Umgekehrt hatte ich die Befürchtung, das bei mir liegende Geld könnte sich irgendwie auf meine Einkommenssteuer auswirken, was Maßnahmen erfordert hätte. Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Ich teile also allen Klehr-Anlegern mit, dass das Geld, soweit es nicht für den Prozess bereits verwendet wurde, entgegen den Planungen noch auf meinem Konto liegt und von mir persönlich verwaltet wird.
Obwohl am hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg die Schriftsätze längst gewechselt sind, wurde uns noch immer kein Prozesstermin genannt. Auch scheint es dabei zu bleiben, dass den Vorsitz den Senat ein alter Bekannter führen wird, so dass in dieser Instanz kaum mit einem Bewusstseinswandel gerechnet werden kann. Inzwischen haben sich bekannte Juristen in Fachzeitschriften zu dem Fall geäußert, und mir ist bislang keine Fachmeinung bekannt, die den Hamburgern beigepflichtet hätte. Auch im Bundesjustizministerium wird der Fall aufmerksam verfolgt. 2013 wird haftungsrechtlich spannend!
Nochmals herzlichen Dank an alle Klehr-Anleger, die den Kampf möglich gemacht haben!

admin •

17:40 •
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14. Dezember 2012
Zwei Jahre nun schon dauert der in höchstem Maße querulatorische Prozess des entzückenden Herrn Dr. Klehr, über den man auf anonymen Websites wie z.B. PSIRAM wenig erfreuliches lesen kann. Zuvor standen solche Beiträge auf der kritisch zu Pseudomedizin eingestellten, anonymen Website ESOWATCH, als deren Betreiber Herr Dr. Nikolaus Klehr meinen Mandanten sah. Außerdem verklagte Herr Dr. Nikolaus Klehr die Suchmaschine Google, weil die auf die Website verwies usw.. Den Rest des Internets und etliche Medien hatte Klehr in den vergangenen zwei Jahrzehnten von Kritik sauber klagen lassen. ESOWATCH/PSIRAM steht jedoch noch wie der Fels in der Brandung. Und auch beim zum Google-Konzern gehörenden Youtube kann man zu „Nikolaus Klehr“ interessante Videos finden, von denen ich mich mit Gruß an Herrn Buske natürlich distanziere.
Dr. Nikolaus Klehrs tüchtiger Anwalt Dr. Krüger, der sich vor der Pressekammer Hamburg als „Ostfriese“ zu bezeichnen pflegt, hatte es erfolgreich gemeistert, den eigentlich letztes Jahr schon vom damaligen Vorsitzenden Richter Herrn Buske beerdigten Prozess mit einem telefonbuchdicken Schriftsatz in eine schließlich einjährige Verlängerung zu treiben. Nach einem weiteren Jahr Rumeiern verkündete heute die Hamburger Pressekammer, dass in der ersten Instanz Schluss ist.
Wer der die geheimnisvollen Betreiber von Esowatch waren, bleibt nach wie vor ein großes Rätsel … ;)
Gegenstandswert: 160.000,- €
Kommende Woche gibt es Neuigkeiten von der „Klehranlage“.

admin •

14:46 •
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13. Dezember 2012
Die bayrischen Bündnis-Grünen haben die GEMA-Lobbyistin Agnes Krumwiede wieder für den Bundestag aufgestellt, diesmal nur Platz 11 statt 9. In ihrer Rede profiliert sich Agnes mit der Situation von Asylsuchenden, was ja als solches zu begrüßen ist. Der eigentliche Job von Agnes ist aber „kulturpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion“, wo sie selbst ihren grünen Parteifreunden für ihre Naivität in Sachen Netzpolitik peinlich ist. Dass sich die Grüne auf den CSU-Spezi und Opern-Lobbyist August Everding vermag ich nicht zu kommentieren. Vielleicht findet Agnes im neuen Bundestag ja eine Aufgabe, die ihr mehr liegt.
Positiv möchte ich ihr zugute halten, dass sie gestern beim Beschneidungsgesetz für den alternativen Entwurf gestimmt hat, der einen Einwilligungsvorbehalt des Beschneidungsfreudigen ab dem 14. Lebensjahr vorsieht. Doch die Mehrheit im Bundestag hält wie Krumwiedes Parteifreund und „Rechtsexperte“ Volker Beck das Reinschnibbeln in Kinderpenisse für angemessene Religionsausübung.
(Vor ein paar Wochen war ich in Agnes Revier Ingolstadt künstlerisch unterwegs, und daher ein Tipp von Künstler zu Künstlerin: Mit Gesten sparsamer umgehen! Wenn ein Argument stark ist, sollte man eine Dopplung durch kräftige Gesten ganz vermeiden. Und wenn man in Bayern eine starke Geste macht, dann nicht in der Luft, sondern mit der Faust auf einen geeigneten Tisch. Bei funktionierenden Mikrofonen nicht reinschreien oder wenigstens langsames Crescendo aufbauen, nicht schon am Anfang.)
In letzter Zeit häufigen sich bei mir die Fälle, bei denen die Gegner irgendwelche „Energien“ verkaufen, etwa durch „Akkupressur“ oder obskure Produkte im Esoterikbereich. Mein neuester Gegner versteht sich offenbar auf die Kundalini-Energie. Es handelt sich um den höchsten Lama unter dem Dalai Lama, einen gewissen Herrn Lama Ole Nydahl.
„Willst du wahrhaft glücklich sein, geh einfach am Unglück vorüber!“
sagte der Dalai Lama. Lama Ole jedoch schickt meiner Mandantin lieber Anwälte, obwohl die bekanntlich schlecht für das Karma sind.
Eure Heiligkeit Lama Ole, wir haben ein paar schöne Prozesse vor uns … Gerne werde ich eurer Heiligkeit bei der Erleuchtung behilflich sein und in die Geheimlehre der Barbara Streisand einführen. :)

admin •

12:10 •
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10. Dezember 2012
Zum dritten mal hatte ich beim „Tatort“ (Hannover) ein Déjà-vu. Dieser thematisierte die Abgründe im Finanzberater-Millieu. Eine Kommissarin bekommt im Parkhaus (nur) einen Reifen abgestochen, ein bedrängter Staatsanwalt erhängt sich.
Vor Jahren hatte ich mir einen Kleinkrieg mit im wesentlichen einem Finanzdienstleister geliefert. Der Ruf des Unternehmens litt an seiner Vergangenheit am neuen Markt, wo die Unternehmensaktie seinerzeit mit so viel heißer Luft aufgepumpt worden war, dass sie durch die Decke schoss, um nach peinlichen Enthüllungen über Bilanztricks um 90% zusammenschrumpelte. Zwar war nahezu die gesamte Führungsmannschaft ausgetauscht worden, doch die Marke war beschädigt, so dass man einen Krakeeler wie mich im Internet schlecht brauchen konnte. Die effektive „Frau Streisand“ bescherte dem Konzern ein PR-Desaster, meine (leider seit Jahren nicht mehr aktualisierte) Website finanzparasiten.de steht bei Google für entsprechende Firmennamen nach wie vor prächtig.
Während meines knapp drei Jahre währenden Martyriums gegen den übermächtigen Gegner stießen zu meinem Team zwei Whistleblower, deren Hinweise seinerzeit knapp 8 Milliarden Euro Luft aus der Aktie entweichen ließen. Einer der beiden Whistleblower fand nach Aussagen bei der Staatsanwaltschaft zweimal alle vier Reifen seines Autos zerstochen vor und erlebte auch ganze andere „Scherze“. Eine auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwältin, die dem politisch gut verdrahteten Konzern an die Wäsche wollte, wurde unter seltsamen Umständen in die Abteilung für Verkehrsdelikte versetzt und nahm dann ein Angebot als Amtsrichterin an. Die „Schmuddelgeschichten“, die mir so zugetragen wurden, lasse ich mal aus. Verfilmt ist dieses Drehbuch nicht.
Die Tatort-Autoren können sich mal melden, falls sie Input brauchen. Ich würde nicht einmal etwas berechnen, denn ich weiß ja, wie schwer sie es haben … ;)
Die Whistleblower gingen – wie so häufig – aus der Geschichte als Verlierer hervor. Ein Whistleblowerschutzgesetz („Hinweisgeberschutzgesetzes“), das schon lange diskutiert wird, ist langsam überfällig.
(Es handelte sich bei meinem damaligen Gegner übrigens nicht um den ins mediale Kreuzfeuer geratenen Anbieter aus Hannover, auf den der dortige „Tatort“ offensichtlich auch anspielt, mit dem ich selbst noch keinen Stress hatte.)

admin •

13:39 •
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5. Dezember 2012
Gestern wurde vermeldet, dass Bahncard-Besitzer die bisher nur für den Zielort angebotene City-Option für den ÖPNV demnächst auch am Startort auf dem Weg zum Bahnhof nutzen können.
Das war bisher aber auch schon möglich: Wenn man beim Startort nicht den Startbahnhof angibt, sondern die Startbushaltestelle, dann darf man ab dort und bei der Rückfahrt bis dahin fahren. Der Ticketpreis war in meinen Fällen stets der gleiche, als wenn ich ab Bahnhof gebucht hätte. UPDATE: Das scheint nicht in allen Städten zu gelten.
Ein weiteres skurriles Phänomen bieten in NRW privatisierte Regionalbahnen. Die akzeptieren bei ihren Tickets keine Vergünstigung durch Bahncard. Aber wenn man die Verbindung nicht als Nahverkehrszug bucht, sondern als IC-Zug der Bahn, der (zu einem anderen Zeitpunkt) auf der Strecke fährt, wird man auch mit der Bahn-Fahrkarte befördert. Letztere kann man nicht nur zu Hause buchen und ausdrucken, die IC-Verbindung ist aufgrund Bahncard-Ermäßigung in vielen Fällen sogar billiger als der Nahverkehrs-Vollpreis. ;)
1. Dezember 2012
Am vergangenen Sonntag wurde beim Piratenparteitag 15,3 Minuten über einen Antrag diskutiert, der angesichts der vergangenen Monate die Erforschung von Zeitreisen empfahl, um die Fehler zu korrigieren. Der Streich lockerte den bisweilen sehr stressigen Parteitag auf, wurde aber nach offizieller Version nicht angenommen. Möglicherweise wurde er aber in irgendeiner Zeitlinie doch angenommen, denn eine Fachkraft von Spiegel Online behauptete, die Aktion habe 30 Minuten gedauert, was nur durch eine Zeitreise erklärt werden kann … ;-)