Auf meinem Tisch landete neulich ein ungewöhnlicher Fall. Ein Kinder-Entertainer wurde in einer E-Mail darauf aufmerksam gemacht, dass die Gaffel-Brauerei auf seine Website verlinke. Dies tue sie bei der Altersabfrage „Nein, ich bin jünger als 18 Jahre“. Der E-Mail-Absender wollte wissen, was der Künstler davon halte und ob er dies nicht als „Verhöhnung des Jugendschutzes“ sehe. Der Künstler war von der unverhofften Werbung überrascht. Welches Problem der E-Mail-Absender genau damit hat, wurde uns nicht klar. Ich habe dem Mandant geraten, den Leuten von der Brauerei zum Dank mal ein Bier auszugeben.