Der Deutsche Presserat hat gestern auf seiner Jahrespressekonferenz zur Zurückhaltung bei der Recherche in sozialen Netzwerken gemahnt. Diese seien kein Selbstbedienungsladen, Facebookprofile seien nicht mit Medienöffentlichkeit gleichzusetzen. Diese Frage lässt sich vermutlich nur über Fingerspitzengefühl, nicht aber juristisch praktikabel regulieren.
Vor einiger Zeit hatte ich einen lustigen Fall, bei dem ein unfähiger Journalist irrtümlich einen Forennamen einer anderen Person zuordnete und seinen Fehler nicht wahrhaben wollte. In dem er einer in der Öffentlichkeit stehenden Person Postings einer anderen unbekannten Person andichtete, und deren Content rechtswidrig veröffentlichte, griff der der Schreiberling in das Persönlichkeitsrecht zweier Menschen ein. Nachdem gutes Zureden nichts half, habe ich mir von beiden das Mandat erteilen lassen. Stunden später war der Spuk vorbei. :-)