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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Politische Plakate in NRW

Das Plakatieren in NRW ist im Straßen- und WegeG NRW sowie in den örtlichen Satzungen geregelt. Während des Wahlkampfes dürfen etliche Masten von Laternen und Nicht-Verkehrsschildern oberhalb einer Mindesthöhe von 2,50 m, jedoch nicht im Bereich von Kreuzungen usw. benutzt werden. Die Piraten haben das Plakatieren mit einer App EDVisiert: Bei jedem Aufhängen wurde es per GPS getagt, so dass die unterschiedlichen Teams sehen konnten, wo schon „gepflastert“ wurde. Dies erleichtert später auch wieder das Auffinden zwecks Abbau. Außerdem kann ein Plakat, das als beschädigt oder verschwunden erkannt wird, sofort auf der App markiert werden.

Die sechs Plakat-Motive der Piraten darf man wohl als gelungen ansehen. Plakativer Text, pfiffig, optisch angenehm. Ob das Portrait von Lindner, das NRW flächendeckend ziert, in vier Wochen noch jemand sehen möchte, wage ich zu bezweifeln. Für die Plakate „Keine neuen Schulden“ hatte die FDP extra einen Kredit aufgenommen … ;)

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Autor:
admin
Datum:
14. April 2012 um 11:16
Category:
Allgemein,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Nachtwächter-Blah » Brüller des Tages, heute mit einer Prise gewöh…

    […] des Tages, heute mit einer Prise gewöhnlicher bundesdeutscher politischer Glaubwürdigkeit: Für die Plakate ›Keine neuen Schulden‹ hatte die FDP extra einen Kredit aufgenommen… Brüller, FDP, Link, NRW, Realsatire, Verschuldung, Wahlkampf, […]

    #1 Pingback vom 14. April 2012 um 15:39

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