Letztes Jahr hatte ich in Frankfurt auf dem LawCamp, dem Barcamp der IT-Juristen, einen Vortrag zum „Hanseatischen Persönlichkeitsrecht“ gehalten.
Das Hanseatische Persönlichkeitsrecht ist neben dem kodifizierten Persönlichkeitsrecht und neben der in Karlsruhe höchstrichterlich/verfassungsrechtlich gebildeten Rechtspraxis die dritte große Rechtsquelle des Persönlichkeitsrechts. Während aus Karlsruhe presserechtlich ganz überwiegend die Vernunft spricht, liegen am Sievekingplatz die Dinge ein bisschen anders. Für Praktiker ist das Hanseatische Persönlichkeitsrecht die einzig relevante Materie, denn solange das Landgericht Hamburg niemand an der rechtsirrigen Annahme eines „fliegenden Gerichtsstands“ hindert, sind wir alle Hamburger.
Ich bezweifle, dass es Frau Leutheuser-Schnarrenberger auf die Reihe bekommt, dieser Rechtsauslegung absehbar einen Riegel vorzuschieben. Der Piratenpartei jedenfalls ist die Abschaffung dieses unfassbaren Missstands so wichtig, dass dies sogar im Parteiprogramm als wesentliches politisches Ziel formuliert ist.
Kommenden Samstag werde ich beim LawCamp 2012 in Frankfurt meinen Vortrag erneut anbieten und um aktuellere Erfahrungen anreichern. Zuhörer mit starken Nerven sind klar im Vorteil.