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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Der Aufmarsch

Bis letzte Woche wusste ich gar nicht, dass das öde Wohnviertel, das an mein geliebtes Kreuzviertel anschließt, überhaupt einen Namen hatte. „Rumphorst-Viertel“ heißt die unbedeutende Gegend ohne Wiedererkennungswert. Gestern gab der Staat ca. 500.000,- Euro dafür aus, dass Personen dort ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen konnten, obwohl diese Leute nicht wirklich etwas zu sagen hatten. Zumindest hatte die Aktion den Sinn, dass über die Herrschaften hoffentlich Bildmaterial zu erkennungsdienstlichen Zwecken gesammelt werden konnte …

Gefilmt hat die Polizei eifrig jedenfalls die Gegendemonstranten und Anwohner bereits im Vorfeld. Die Anwohner hatten sich etliche Gäste eingeladen, die von Privatgrundstücken aus von ihrem eigenen Recht auf Meinungsfreiheit in Anspruch nahmen. Offenbar waren es gerade einmal 167 rechte Demonstranten, während die Anzahl der Gegendemonstranten inzwischen mit über 7.000 als sicher gilt. Zu den charmantesten Aktionen der Anwohner gehörte es, braune Hundehäufchen mit einen Fähnchen zu platzieren.

Rechtlich ist bemerkenswert, dass eine Bundestagsabgeordnete beim Schlichtungsversuch festgenommen wurde und sich auf der Polizeiwache ausziehen musste. Ähnliches war Alios 2009 in Berlin passiert. Auch scheint die Polizei das Demonstrationsrecht der Gegendemonstranten nicht durchgehend respektiert zu haben. Unklar ist der Fall eines von der Polizei Schwerverletzten Gegendemonstranten. (Man darf gespannt sein, ob die Polizei darüber Filmdokumente hat und rausrückt.) Gäste der Anwohner durften nicht die Gärten wechseln.

UPDATE: WN-Bericht mit weiteren Infos und einem Video.

 

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Autor:
admin
Datum:
4. März 2012 um 13:58
Category:
Allgemein,Beweise,Meinungsfreiheit,Politik,Überwachung
Tags:
 
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